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Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen

Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Straelen

Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Förderstipendien für junge Übersetzer der Kunststiftung NRW
Fördermaßnahme: Arbeitsaufenthalt
Zielgruppe: Nachwuchs, Nachwuchsübersetzer
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 2012 / 3875
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Europäisches Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.
Karin Heinz
Kuhstr. 15-19
47638 Straelen
TEL.: (02834) 10 68
FAX: (02834) 75 44
euk.straelen [ät] t-online.de
www.uebersetzerkollegium.com PREIS-WEBSEITE: www.euk-straelen.de ...
Beschreibung
Übersetzer aus aller Welt können somit mit dem Übersetzungsauftrag eines Verlags nach Straelen kommen, um die vielfältigen Hilfsmittel des Hauses zu nutzen, miteinander zu arbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien im Namen Dritter zu vergeben. Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - auch per E-Mail.
 
Die Förderstipendien richten sich an literarische Übersetzer, die am Anfang ihrer übersetzerischen Laufbahn stehen. Gefördert werden Arbeitsaufenthalte von Nachwuchsübersetzern mit deutscher Ziel- oder Ausgangssprache.
Stipendium
Dauer der Förderung: 1 Monat(e)
Monatlicher Betrag: 525 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind ein Lebenslauf, eine vollständige Publikationsliste, eine
Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Übersetzungsprojekts (mit Kopie des Verlagsvertrages) sowie möglichst konkrete Daten zum gewüschten Aufenthalt.

Teilnahmebedingungen:
Vorausgesetzt wird der Nachweis für das aktuelle Projekt durch den Übersetzungsauftrag eines Verlages. Es besteht Residenzpflicht im Europäischen Übersetzer-Kollegium.

Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem EÜK und der Kunststiftung NRW jeweils ein Belegexemplar unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Kunststiftung NRW
Europäisches Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.

Spartenzuordnung
Literatur > Übersetzung Hauptsparte 
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