Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen
Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Straelen
Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien des Freundeskreises für literarische Übersetzer aus Baden-Württemberg
Übersetzer aus aller Welt können somit mit dem Übersetzungsauftrag eines Verlags nach Straelen kommen, um die vielfältigen Hilfsmittel des Hauses zu nutzen, miteinander zu arbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien im Namen Dritter zu vergeben. Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - auch per E-Mail.
Der "Freundeskreis zur internationalen Förderung literarischer und wissenschaftlicher Übersetzungen e. V." vergibt mit Hilfe des Landes Baden-Württemberg Stipendien an professionelle Übersetzer aus Baden-Württemberg. Vergeben werden Aufenthalts-, Reise- und Arbeitsstipendien.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
31. März |
Bewerbungssprache:k.A.
Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind der Lebenslauf, eine vollständige Publikationsliste, eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Übersetzungsprojekts (mit Kopie des Verlagsvertrages), möglichst konkrete Daten zum gewünschten Aufenthalt.
Teilnahmebedingungen:
Einzureichen sind
- für das Aufenthaltsstipendium: eine Bio- und Bibliographie, eine kurze Darstellung vom Zweck des Aufenthalts und der vorgesehenen Dauer, eine max. 5-seitige Arbeitsprobe aus einer aktuelleren Übersetzung (mit Original)
- für das Reisestipendium: eine Bio- und Bibliographie, eine Darstellung von Zweck und Ziel der Reise mit Angaben zur voraussichtlichen Dauer und zu den geschätzten Kosten sowie eine max. 5-seitige Arbeitsprobe aus einer aktuelleren Übersetzung (mit Original)
- für das Arbeitsstipendium: eine Bio- und Bibliographie des Bewerbers, eine kurze Darstellung des Übersetzungsprojekts, einen Verlagsvertrag, eine max. 5-seitige Arbeitsprobe mit Original, eine voraussichtliche Kalkulation
Sämtliche Unterlagen sind in sechsfacher Ausfertigung einzureichen.
Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem Europäischen Übersetzer-Kollegium ein Belegexemplar der Übersetzung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen