Übersetzungsförderungsprogramm für Belletristik aus Ländern Ost- und Mitteleuropas
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung: Berlin
Als Schwerpunkt seiner Arbeit führt das Literarische Colloquium Berlin neben Lesungen und Veranstaltungsreihen Tagungen und Kolloquien durch. Die Organisation organisiert das Aufenthaltsprogramm für junge deutschsprachige Autoren und Autorinnen und führt literarische Werkstattprogramme durch.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden zeitgenössische belletristische Werke von Schriftstellern aus Mittel- und Osteuropa in deutscher Sprache. Antragsberechtigt sind Übersetzer und deutsche Verlage, die ein solches Übersetzungs- bzw. Buchprojekt für den deutschsprachigen Raum planen. Bereits im Druck befindliche Werke können nicht unterstützt werden, auch bei Förderung von dritter Seite ist ein Zuschuss ausgeschlossen. Eine Bewerbung ist unter dem Stichwort "Übersetzungsförderungsprogramm" in sechsfacher, maschinengeschriebener Ausführung an oben genannte Adresse zu senden. Sie muss enthalten:
- Name und Anschrift des Verlages und des Übersetzers
- ausführliche Begründung hinsichtlich der Bedeutung des zu übersetzenden Werks (auch Verlagsgutachten)
- eine Übersetzungsprobe von mindestens zehn Seiten mit dem Original (dieses in zweifacher Ausführung)
- Verlagsvertrag, der das Recht zur Veröffentlichung sowie die Drucklegung garantiert/Übersetzervertrag auf der Grundlage des VS-Mustervertrags
- Kalkulation des beabsichtigten Projekts und Angabe über die Höhe der Übersetzungskosten, geplantes Erscheinungsdatum und voraussichtliche Höhe der Erstauflage und des Ladenpreises
- Erklärung, dass das Werk sich noch nicht im Druck befindet
Nach Erscheinen ist der Verlag/Übersetzer verpflichtet, dem LCB elf Exemplare des geförderten Werkes zur Verfügung zu stellen. Auf die Förderung ist im Impressum mit genau festgelegtem Wortlaut ausdrücklich hinzuweisen.