Kinder- und Jugendbuchpreis der Stadt Oldenburg
Gründungsjahr: 1977, Ort der Verleihung: Oldenburg, Gesamtdotierung: 8.000 EUR
Seit 1977 vergibt die Stadt Oldenburg einen Preis für herausragende literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur.
Als Förderpreis dient er dem Ansporn und der Ermutigung von AutorInnen und IllustratorInnen, die ein Erstlingswerk vorlegen. Zugleich soll innovativen Ideen eine Chance gegeben und ein Anreiz geschaffen werden, die Werke Unbekannter in die Verlagsprogramme aufzunehmen.
Die Preisträger werden von einer ehrenamtlichen, unabhängigen und überregionalen Jury ausgewählt.
Die Stadt Oldenburg würdigt mit dem Preis literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Die Ausschreibung wird über Presse und Internet bekanntgegeben. Die Preisverleihung findet während der Oldenburger KIBUM (Kinder- und Jugendbuchmesse) im November statt.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
15. Juni 2024 |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen/Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen/Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde.
Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren. Sie können
a Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
b Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
c Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind
einreichen.
Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei 10 zehn Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 fünfhundert Wörtern. Manuskripte sind in Papierform – gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DinA4, 12 pt, 1facher Zeilenabstand – fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.
Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres bei der Stadtbibliothek, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg, einzureichen.
Es müssen fünf Exemplare eingereicht werden. Pro Exemplar müssen eine Kurzvita, ein Exposé und ein Einsendebogen beigelegt werden.
Teilnahmebedingungen:
Eine Rücksendung der eingereichten Werke erfolgt nicht.
Einsendungen, die bereits in einem Verlag erschienen sind, werden städtischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, die restlichen Einsendungen unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt.
Ausgenommen sind Originalillustrationen. Diese werden zurückgesandt, wenn bei Einsendung entsprechendes Rückporto beigelegt wird.