Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen
Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Straelen
Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen für literarische Übersetzer
Übersetzer aus aller Welt können somit mit dem Übersetzungsauftrag eines Verlags nach Straelen kommen, um die vielfältigen Hilfsmittel des Hauses zu nutzen, miteinander zu arbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien im Namen Dritter zu vergeben. Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - auch per E-Mail.
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind der Lebenslauf, eine vollständige Publikationsliste (mit Verlagsangabe), eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Übersetzungsprojekts (mit Kopie des Verlagsvertrags), konkrete Daten zum gewünschten Aufenthalt
Teilnahmebedingungen:
Das Angebot richtet sich an literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben oder solche, die Texte von nordrhein-westfälischen Autorinnen und Autoren in eine andere Sprache übertragen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die Publikation von mindestens zwei umfangreichen Übersetzungen und der Nachweis des aktuellen Projekts durch den Übersetzungsauftrag eines Verlages.
Es besteht Residenzpflicht im Europäischen Übersetzer-Kollegium.
Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem Europäischen Übersetzer-Kollegium ein Belegexemplar der Übersetzung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.