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Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen

Gründungsjahr: 1978, Ort der Verleihung: Straelen

Europäisches Übersetzer-Kollegium Straelen - Aufenthaltsstipendien des Landes Nordrhein-Westfalen für literarische Übersetzer
Fördermaßnahme: Arbeitsaufenthalt
Zielgruppe: Professionelle Literaturübersetzer
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: International
Datenbank-ID: 2012 / 2424
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Europäisches Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.
Karin Heinz
Kuhstr. 15-19
47638 Straelen
TEL.: (02834) 10 68
FAX: (02834) 75 44
euk.straelen [ät] t-online.de
www.uebersetzerkollegium.com PREIS-WEBSEITE: www.euk-straelen.de ...
Europäisches Übersetzer-Kollegium Nordrhein-Westfalen in Straelen e.V.
Karin Heinz
Postfach: 11 62
47638 Straelen
TEL.: (02834) 10 68 oder 69
FAX: (02834) 75 44
euk.straelen [ät] t-online.de
www.euk-straelen.de
PREIS-WEBSEITE:  www.euk-straelen.de ...
Beschreibung
Übersetzer aus aller Welt können somit mit dem Übersetzungsauftrag eines Verlags nach Straelen kommen, um die vielfältigen Hilfsmittel des Hauses zu nutzen, miteinander zu arbeiten und Erfahrungen auszutauschen.
Das Übersetzer-Kollegium hat die Möglichkeit, Aufenthaltsstipendien im Namen Dritter zu vergeben. Bewerbungen um Aufenthalte und Stipendien werden laufend direkt vom Europäischen Übersetzer-Kollegium entgegengenommen (sofern nicht anders angegeben) - auch per E-Mail.
 
Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen vergibt Aufenthaltsstipendien für literarische Übersetzerinnen und Übersetzer.
Stipendium
Dauer der Förderung: in der Regel 1 Monat
Monatlicher Betrag: 1.030 EUR
Eine Unterkunft wird gestellt.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen sind der Lebenslauf, eine vollständige Publikationsliste (mit Verlagsangabe), eine Kurzbeschreibung des gegenwärtigen Übersetzungsprojekts (mit Kopie des Verlagsvertrags), konkrete Daten zum gewünschten Aufenthalt

Teilnahmebedingungen:
Das Angebot richtet sich an literarische Übersetzerinnen und Übersetzer, die ihren Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben oder solche, die Texte von nordrhein-westfälischen Autorinnen und Autoren in eine andere Sprache übertragen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren ist die Publikation von mindestens zwei umfangreichen Übersetzungen und der Nachweis des aktuellen Projekts durch den Übersetzungsauftrag eines Verlages.

Es besteht Residenzpflicht im Europäischen Übersetzer-Kollegium.

Nach Erscheinen der Übersetzung ist dem Europäischen Übersetzer-Kollegium ein Belegexemplar der Übersetzung unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Literatur > Übersetzung Hauptsparte 
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