Stipendien für Berliner Übersetzerinnen und Übersetzer
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Berlin
Fördermaßnahme: |
Stipendium |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
1570 / 2355 |
|
|
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
|
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunnenstraße 188-190
10119 Berlin
TEL.:
Die Stipendien wurden jährlich an Übersetzerinnen und Übersetzer vergeben, um ihnen Studienaufenthalte in dem Sprachraum, aus dem sie ins Deutsche übersetzen, oder im Europäischen Übersetzerkollegium in Straehlen (Nordrhein-Westfalen) zu ermöglichen. Die Geförderten konnten selbst entscheiden, wie sie die Summe verwenden möchten.
Die Stipendien werden nicht mehr vergeben.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Geförderten sollen ihren ständigen Wohnsitz in Berlin haben und praktische Sprachkenntnisse sowie berufliche Erfahrungen als Übersetzer/in nachweisen können. Gefördert werden generell Übersetzungen, für die die Übersetzungsrechte und - wenn möglich - ein Publikationsvertrag mit einem deutschsprachigen Verlag vorliegen. Es sollen literarische Übersetzungen aus einer fremden Sprache ins Deutsche gefördert werden, insbesondere aus kleinen europäischen Sprachräumen und aus Sprachen, die bisher wenig ins Deutsche übersetzt worden sind.
Bewerbungsschluss ist in der Regel im ersten Drittel des betreffenden Jahres.