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Kunstförderpreis der Stadt Augsburg

Gründungsjahr: 1958, Ort der Verleihung: Augsburg

Fördermaßnahme: Förderpreis, 5 Vergaben
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  39 Jahre
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 1113 / 1837
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Stadt Augsburg
Kulturamt
Bahnhofstraße 18 1/3 a
86150 Augsburg
TEL.: (0821) 324 32 51
FAX: (0821) 324 32 52
kulturbuero [ät] augsburg.de
www.augsburg.de
Stadt Augsburg, Kulturbüro
Elke Seidel
Postfach: 11 19 60
86150 Augsburg
TEL.: (0821) 324 21 46 oder 32 54
FAX: (0821) 324 21 40 oder 32 52
kultubuero [ät] augsburg.de
www.augsburg.de
PREIS-WEBSEITE:  www.augsburg.de ...
Beschreibung
Der Preis soll außergewöhnliche Begabungen auf den Gebieten Architektur, Ballett, Bildende Kunst, Literatur und Musik anerkennen und ihre Entwicklung finanziell fördern.
 
Die Stadt Augsburg vergibt auch in diesem Jahr den Kunstförderpreis. Der Preis besteht aus
einer Urkunde und einem Geldbetrag. Er kann einheitlich oder zu mehreren Teilen festgesetzt
werden.

Der Kunstförderpreis wird für folgende Bereiche ausgeschrieben:
• Architektur
• Ballett
• Bildende Kunst - Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik,
Environment, Installation, Performance
• Literatur
• Musik, jährlich wechselnd für die Sparte Interpreten Instrumental, Jazz und Komposition,
Interpreten Gesang 2008: Jazz und Komposition

Allgemeine Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der
Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum
Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden
Nachbargemeinden.

Besondere Altersvoraussetzungen:
Architektur/Bildende Kunst/Literatur - mindestens 17 Jahre, höchstens 39 Jahre alt
Ballett - mindestens 14 Jahre, höchstens 20 Jahre alt
Musik - mindestens 17 Jahre, höchstens 29 Jahre alt
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber/-innen dürfen nicht älter als 15-20 Jahre (Ballett), 18-30 Jahre (Musik), 18-40 Jahre (Architektur, Bildende Kunst, Literatur) sein und müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder seit mindestens einem Jahr dort wohnen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Über die Vergabe des Preises beschließt der Kulturausschuß des Stadtrates Augsburg, wobei er sich im Regelfall dem Votum der Jury anschließt. Folgt der Kulturausschuß dem Votum der Jury nicht, so ist diese Entscheidung schriftlich zu begründen.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Augsburg

Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > ohne Spartenschwerpunkt Hauptsparte 
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein ---------- 
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein ---------- 
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein ---------- 
Literatur > Literatur allgemein ---------- 
Musik > Musik allgemein ---------- 
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