Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreise
Gründungsjahr: 1970, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 1.800.000 EUR
Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreis für das beste Kurzfilmprogramm
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergibt die Kinoprogrammpreise als Auszeichnung für Kinos mit einem kulturell herausragendem Jahresfilmprogramm.
Das Ziel der Förderung liegt in der Verbesserung der Abspielchancen für künstlerisch anspruchsvolle Filme, da in den letzten Jahren besonders die kleineren und mittleren gewerblichen Filmkunst- und Programmkinos durch den vom Multiplexboom ausgelösten Verdrängungswettbewerb in ihrer Existenz gefährdet sind.
Um diese wichtigen Abspielstätten der anspruchsvollen Filmkunst zu unterstützen, hat die BKM die Mittel für den Kinoprogrammpreis in den letzten Jahren bedeutend aufgestockt. Sie betragen im Jahr 2019 insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Im Jahr 2018 erhielten in der Hauptkategorie "Allgemeines Kinoprogramm" insgesamt 153 Kinos einen zwischen 2.500 und 20.000 Euro dotierten Preis.
Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen der BKM - besonders im Bereich Kino den VERLEIHERPREIS sowie die VERLEIHFÖRDERUNG.
Im Rahmen der Kinoprogrammpreise können für die drei Teilbereiche Kinder- und Jugendfilme, Kurzfilme sowie Dokumentarfilme Prämien von jeweils 2.500 oder 5.000 Euro verbundene Sonderpreise vergeben werden. Für das beste Kinder- und Jugendfilm-, Kurzfilm-, und Dokumentarfilmprogramm kann ein Sonderpreis verbunden mit einer Prämie von 10.000 Euro vergeben werden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Inhaber von gewerblichen Kinos in der Bundesrepublik Deutschland für jedes von ihnen betriebene Kino.
Die Anträge sind unter www.kulturstaatsministerin.de erhältlich.