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Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreise

Gründungsjahr: 1970, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 1.800.000 EUR

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Filmförderung des Bundes - Kinoprogrammpreis für Programmgestalter
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: National
Datenbank-ID: 1021 / 3899
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Michael Knoche
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: (0228) 996 81 135 81
FAX: (0228) 99 68 15 35 81
michael.Knoche [ät] bkm.bmi.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
Beschreibung
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien vergibt die Kinoprogrammpreise als Auszeichnung für Kinos mit einem kulturell herausragendem Jahresfilmprogramm.
Das Ziel der Förderung liegt in der Verbesserung der Abspielchancen für künstlerisch anspruchsvolle Filme, da in den letzten Jahren besonders die kleineren und mittleren gewerblichen Filmkunst- und Programmkinos durch den vom Multiplexboom ausgelösten Verdrängungswettbewerb in ihrer Existenz gefährdet sind.
Um diese wichtigen Abspielstätten der anspruchsvollen Filmkunst zu unterstützen, hat die BKM die Mittel für den Kinoprogrammpreis in den letzten Jahren bedeutend aufgestockt. Sie betragen im Jahr 2019 insgesamt 1,8 Millionen Euro.
Im Jahr 2018 erhielten in der Hauptkategorie "Allgemeines Kinoprogramm" insgesamt 153 Kinos einen zwischen 2.500 und 20.000 Euro dotierten Preis.

Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen der BKM - besonders im Bereich Kino den VERLEIHERPREIS sowie die VERLEIHFÖRDERUNG.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch

Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Vom BKM werden Jurys aus sachverständigen Persönlichkeiten für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Sie beurteilen die Voraussetzungen der Förderung - insbesondere den künstlerischen Rang - nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und unterbreiten dem BKM Vorschläge für die Entscheidung über Förderungen und Auszeichnungen. Die Jurys wählen jeweils ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Sitzungen der Jurys werden vom BKM einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; in Verfahrensfragen genügt einfache Mehrheit.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Spartenzuordnung
Film > Kino Hauptsparte 
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