Filmtheater-Programmpreis Rheinland-Pfalz und Kinderfilm-Programmpreis
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: wechselnd, Gesamtdotierung: 52.000 EUR
Fördermaßnahme: |
Sonstiges |
Zielgruppe: |
Filmtheater |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
Landesweit, Rheinland-Pfalz |
Datenbank-ID: |
2143 / 3389 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Öffentl. Veranstaltung
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
Kultur
Ariane Fellbachstein
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
TEL.: (06131) 16 29 35
FAX: (06131) 16 41 51
ariane-fellbachstein [ät] mbwjk.rlp.de
www.kulturland.rlp.de
Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen des Landes Rheinland-Pfalz
Herr Brauksiepe
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
TEL.: (06131) 16 28 27
FAX: (06131) 16 41 51
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt jährlich Preise für qualitätiv herausragende Filmtheater- und Kinderprogramme.
Antragsberechtigt sind Rheinland-pfälzische Kinos, die bei der Förderanstalt gemeldet sind und sich in nicht öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch Kinobetriebe, die nur zeitlich befristete Filmkunst-Programmreihen zeigen, sind zugelassen.
Der eingereichte Spielplan für das zurückliegende Kalenderjahr muss lückenlos alle im jeweiligen Filmtheater vorgeführten Filme ohne Ausnahme angeben.
Antragsformular und Formblatt stehen auf der Homepage www.kulturland.rlp.de zum download bereit.
Über die Auszeichnungen des Filmtheater-Programmpreises und des Kinderfilm-Programmpreises entscheidet die für Kultur zuständige Ministerin/der für Kultur zuständige Minister auf Grund von Vorschlägen der Kinoprogrammpreis-Jury. Innerhalb des Rahmens der für die Prämierung zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist die Jury hinsichtlich der Anzahl und Höhe der Prämien nicht festgelegt. Die Preise und Prämien sollen für die weitere Verbesserung des Filmtheater-Programms verwendet werden.
Die Auszeichnungen und Prämien werden im Rahmen einer besonderen Veranstaltung in einem der prämierten Kinos verkündet.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich rheinland-pfälzische Kinos, die bei der Filmförderanstalt gemeldet sind und sich nicht in öffentlicher Trägerschaft befinden. Auch Kinobetriebe, die nur zeitlich befristete Filmkunst-Programmreihen zeigen, sind zugelassen. Formblätter für die Auflistung des Filmtheater-Programms (bezogen auf das Ausschreibungsjahr) sowie Angaben zu den weiteren Auszeichnungskriterien sind beim Ministerium erhältlich.