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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Kinoförderung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle zwei Monate
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 898 / 4849
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
Betreiber von Filmtheatern in NRW können Zuschüsse für Umbaumaßnahmen oder Neubauten beantragen, die die technischen Standards heben und den Kinogenuss für die Zuschauer erhöhen.
Ziel dieser Förderung ist es, langfristig die Vielfalt der Kinolandschaft
in NRW zu erhalten. Nur eine vielfältige Kinoszene garantiert auch eine
Programmvielfalt, in der deutsche und europäische, Kinder- und Jugendfilme nicht zu kurz kommen.
Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro, dabei sollte der Eigenanteil des Kinobetreibers mindestens 50% betragen.
Die Förderung muss für den Kinobetreiber von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Kino/antrag_kinofoerderung.php

Teilnahmebedingungen:
Förderung können Kinobetreiber erhalten, die in NRW ein Filmtheater
betreiben. Vorrangig gefördert wird der Umbau und die Neuerrichtung von Kinos, deren Betreiber sich mit diesem oder anderen Kinos durch ein Programm ausgezeichnet haben, in dem der deutsche und europäische Film angemessen berücksichtigt wurde.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Kino Hauptsparte 
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