Kuratorium Junger Deutscher Film
Gründungsjahr: 1965, Ort der Verleihung: Bonn/Berlin/Wiesbaden
Kuratorium Junger Deutscher Film - Projektförderung Kinder- und Jugendfilm
Der frühere e.V. Kuratorium junger deutscher Film wurde 1982 in eine Stiftung umgewandelt, die von den Ländern getragen wird. Sie hat die Aufgabe, "den filmkünstlerischen Nachwuchs zu fördern, künstlerische Entwicklungen des deutschen Films anzuregen und damit zur Hebung des künstlerischen Ranges des deutschen Films beizutragen". Der Erfüllung dieses Zwecks dient insbesondere
- die Förderung der Herstellung und des Vertriebs von künstlerisch hervorragender Spielfilmvorhaben junger deutscher Regisseure
- künstlerisch und pädagogisch wertvoller Kinder- und Jugendfilme
- kulturell anspruchsvoller Kurzfilme.
Grundidee ist, dass erst die konsequente Förderung kulturell anspruchsvoller Arbeiten von der Produktion über den Vertrieb bis hin zum Abspiel einzelne Förderungsmaßnahme sinnvoll macht. Die Stiftung fördert daher in allen drei Kategorien sowie in Form weiterer begleitender bzw. unterstützender Maßnahmen wie Projektbetreuung, Drehbuchförderung, Projektentwicklungsförderung, Produktionsförderung sowie Verleih- und Vertriebsförderung.
Seit 2005 wird der Bereich Kinder- und Jugendfilm gemeinsam mit dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gefördert. Die DREHBUCH- und PROJEKTENTWICKLUNGSFÖRDERUNG wird dabei mit den Mitteln des Kuratoriums geleistet (jährlich ca. 200.000 € ), die PRODUKTIONSFÖRDERUNG mit Geldern des BKM.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Es gibt jährlich zwei Einreichtermine. Einzelheiten sind auf den Internetseiten des Kuratoriums einsehbar.
Teilnahmebedingungen:
Als Kinder- und Jugendfilme gelten solche Spiel-, Dokumentar- und Animationsfilme, die sich insbesondere durch ihre Themen, ihre Haltung und ihre Gestaltung an Kinder und Jugendliche richten und für diese Personengruppe geeignet sind. Eine Begrenzung auf den ersten und zweiten Kinofilm oder das erste und zweite Drehbuch gibt es - anders als bei der Förderung in der Kategorie "Talentfilm" - beim Kinder- und Jugendfilm nicht.
Die Förderung durch das Kuratorium setzt voraus, dass das Filmvorhaben eine Auswertung im Kino erwarten lässt. Filmvorhaben, die nach diesen Richtlinien gefördert werden, müssen einen Film von besonderer künstlerischer Qualität erwarten lassen. Das Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein.
Antragsberechtigte sind:
für Drehbuchförderung: der Autor/die Autorin
für Projektentwicklungsförderung: der/die Produzent/-in
für Produktionsförderung: der/die Produzent/-in
Ausführliche Informationen zu Förderrichtlinien und Bewerbungsmodalitäten: http://www.kuratorium-junger-film.de/pdf/Richtlinien_KJDF.pdf