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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Nachwuchsförderung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle zwei Monate
Reichweite: National
Datenbank-ID: 898 / 4846
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
Anna Fantl

 
TEL.: (0211) 93 05 00
annafantl [ät] filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
Die Förderbereiche sind:
- Produktion von Kurzfilmen
- Produktion von Langfilmen bzw. Erstlingswerken nach dem Studium
- Produktionsvorbereitung (nicht Drehbuch!)
- Postproduktion
Abschlussfilme sowie Kurzfilme erhalten die Förderung als Zuschuss, alle anderen als Darlehen.
Die Gesamtherstellungskosten sollten 750.000,- Euro nicht überschreiten; die Fördersumme darf maximal 70% dieser Kosten betragen. Für Kurzfilme gilt grundsätzlich ein Höchstförderbetrag von 30.000,- Euro, für Langfilme, die als Abschlussprojekte an einer Hochschule realisiert werden, max. 150.000,- Euro.
Im Rahmen dieser Förderung muss die Fördersumme zu 150%, mindestens aber zu 100%, in NRW ausgegeben werden.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Nachwuchs/antrag_nachwuchs.php

Teilnahmebedingungen:
Zur Förderung zugelassen werden:
- Bewerber mit Hauptwohnsitz in NRW
- Abschlussfilme bzw. Diplomfilme
oder
- Erstlingsfilme nach dem Studium
oder
- Professionelle Quereinsteiger bis zum Alter von 35 Jahren

Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der hier angegebenen Ansprechpartnerin bei der Filmstiftung empfohlen.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Film-/Videoproduktionen Hauptsparte 
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