Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.
So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.
2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.
Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
Die Förderbereiche sind:
- Produktion von Kurzfilmen
- Produktion von Langfilmen bzw. Erstlingswerken nach dem Studium
- Produktionsvorbereitung (nicht Drehbuch!)
- Postproduktion
Abschlussfilme sowie Kurzfilme erhalten die Förderung als Zuschuss, alle anderen als Darlehen.
Die Gesamtherstellungskosten sollten 750.000,- Euro nicht überschreiten; die Fördersumme darf maximal 70% dieser Kosten betragen. Für Kurzfilme gilt grundsätzlich ein Höchstförderbetrag von 30.000,- Euro, für Langfilme, die als Abschlussprojekte an einer Hochschule realisiert werden, max. 150.000,- Euro.
Im Rahmen dieser Förderung muss die Fördersumme zu 150%, mindestens aber zu 100%, in NRW ausgegeben werden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Nachwuchs/antrag_nachwuchs.php
Teilnahmebedingungen:
Zur Förderung zugelassen werden:
- Bewerber mit Hauptwohnsitz in NRW
- Abschlussfilme bzw. Diplomfilme
oder
- Erstlingsfilme nach dem Studium
oder
- Professionelle Quereinsteiger bis zum Alter von 35 Jahren
Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch mit der hier angegebenen Ansprechpartnerin bei der Filmstiftung empfohlen.
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-WestfalenWestdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen