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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Stoffentwicklung
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges, alle zwei Monate
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 898 / 4843
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
Schwerpunktmäßig soll die Förderung in der dramaturgischen Weiter-entwicklung eines vorliegenden Drehbuchs, der inhaltlichen Überarbeitung sowie zusätzlicher Recherchearbeiten und der Suche nach einem geeigneten Regisseur eingesetzt werden.
Der Förderbetrag, der soweit als möglich in NRW ausgegeben werden muss, beträgt maximal 80% der kalkulierten Entwicklungskosten und wird als bedingt rückzahlbares Darlehen vergeben. Möglich ist auch eine Paketförderung von bis zu fünf Projekten.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch



Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Produzenten mit überzeugenden Spiel- und Dokumentarfilm­projekten, Animationsfilmen sowie in Einzelfällen auch TV-Filmen, die ihren Firmen- bzw. Hauptwohnsitz in NRW haben.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen

Zusammensetzung:
Der Förderausschuss der Filmstiftung entscheidet in seinen Fördersitzungen über die eingereichten Projekte.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Film-/Videoproduktionen Hauptsparte 
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