Filmnachwuchsförderung NRW
Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung: Mülheim/Ruhr/Düsseldorf
Die Filmstiftung bietet in unterschiedlichen Bereichen Förderung für den Nachwuchs.
Die Förderbereiche sind Produktion von Kurzfilmen Produktion von Langfilmen bzw. Erstlingswerken nach dem Studium, Produktionsvorbereitung (nicht Drehbuch!), Postproduktion, Abschlussfilme sowie Kurzfilme erhalten die Förderung als Zuschuss, alle anderen als Darlehen.
Die Gesamtherstellungskosten sollten 750.000,- Euro nicht überschreiten; die Fördersumme darf maximal 70% dieser Kosten betragen. Für Kurzfilme gilt grundsätzlich ein Höchstförderbetrag von 30.000,-- Euro, für Langfilme, die als Abschlussprojekte an einer Hochschule realisiert werden, max. 150.000,-- Euro. Im Rahmen dieser Förderung muss die Fördersumme zu 150%, mindestens aber zu 100%, in NRW ausgegeben werden.
Vor Antragstellung sollte ein Beratungsgespräch stattfinden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Die Anträge sind auf der Internetseite der Filmstiftung einzusehen.
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Personen mit Hauptwohnsitz in NRW, Abschlussfilme bzw. Diplomfilme, Erstlingsfilme nach dem Studium oder Professionelle Quereinsteiger bis zum Alter von 35 Jahren.