Eurimages - Filmförderung beim Europarat
Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Straßburg (F) /Bonn
Eurimages - Filmförderung beim Europarat - Verbreitung von Kino- und Fernsehfilmen
Der Europäischer Fonds zur Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen und der Verbreitung von Kino- und Fernsehfilmen (Eurimages). Die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sich seit 1988 an dem pan-europäischen Koproduktionsfonds "Eurimages", der 1988 mit deutscher Beteiligung beim Europarat in Straßburg eingerichtet wurde. Dem Eurimages-Fonds gehören zur Zeit 25 Länder an. Er fördert die Herstellung trilateraler und in Ausnahmefällen bilateraler europäischer Gemeinschaftsproduktionen mit bedingt rückzahlbaren Darlehen sowie die Verbreitung europäischer Kino- und Fernsehfilme. Die Verleihförderung bei Eurimages beschränkt sich auf Filme und Verleihfirmen aus Eurimages-Mitgliedsstaaten,die keine EU-Verleihförderung beantragen können.
Die Mittel des Fonds werden aus jährlichen Pflichtbeiträgen der Eurimages-Mitglieder gespeist. Der deutsche Beitrag aus Haushaltsmitteln des BKM beträgt aktuell 2,5 Millionen Euro ( = rund 16,7 Prozent des Gesamtbudgets). Die Bundesregierung leistet diesen Beitrag an Eurimages vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass er eine wichtige Brücke der Zusammenarbeit im Filmbereich zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und den Staaten in Mittel- und Osteuropa darstellt. Für viele kleinere Mitgliedsländer bietet Eurimages oft die einzige Chance, einen Film in Koproduktion mit einem größeren Mitgliedsland zu verwirklichen.
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerbungsmodalitäten sind auf er Internetseite www.coe.int/t/dg4/eurimages/default_en.asp
zufinden.