Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.
So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.
2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.
Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
Mit dieser Förderung verfolgt die Stiftung zwei Ziele: Einerseits sollen mit den Fördermitteln, die bei einem erfolgreichen Kinoeinsatz an die Filmstiftung zurückfließen, außergewöhnliche Filme ins Kino gebracht werden, die ohne diese Unterstützung nie einen Verleiher gefunden hätten. Andererseits soll die Verleihförderung den Erfolg großer deutscher Produktionen durch die optimale Vermarktung mit einer wettbewerbsfähigen Marketingkampagne ermöglichen.
Das Interesse amerikanischer Majors an deutschen Filmen hat zu einer Professionalisierung der Branche geführt. Werbekampagnen werden auch für deutsche Produktionen immer aufwendiger und teurer. Die Förderung hilft den Verleihern auf diesem Markt mitzuhalten und ihre Filme optimal zu präsentieren.
Wie bei der Produktionsförderung ist auch hier ein NRW-Effekt zu erbringen. Dazu muss die Fördersumme in voller Höhe in NRW ausgegeben werden. Dies kann durch Filmkopien, Synchronisation, Untertitelung, Werbung oder Promotion-Touren der Schauspieler und Regisseure geschehen.
Die Förderung kann bis zu 70% der kalkulierten Ausgaben betragen. Spielt der Film die Verleih- oder Vertriebskosten wieder ein, so fließt das Darlehen an die Filmstiftung zurück.
Das Darlehen muss – soweit technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll – in voller Höhe in NRW ausgegeben werden. Außerdem soll die Premiere, nach terminlicher Absprache mit der Filmstiftung, in NRW stattfinden.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Verleih/antrag_verleih.php
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Verleiher und Vertriebsunternehmen.
Gefördert werden können Filme,
- die von der Filmstiftung produktionsgefördert wurden
- die von nordrhein-westfälischen Produktionsfirmen hergestellt oder co-produziert wurden
- die von nordrhein-westfälischen Unternehmen verliehen und/oder vertrieben werden
oder
im besonderen filmkulturellen oder filmwirtschaftlichen Interesse NRWs liegen.
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-WestfalenWestdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen