Filmstiftung Nordrhein-Westfalen
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.
So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.
2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.
Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
Bei der Filmstiftung NRW hat jeder Autor aus NRW sowie jeder Produzent aus Deutschland die Möglichkeit, einen Antrag auf Drehbuchförderung zu stellen. Kann er die Filmstiftung NRW mit seinem Treatment überzeugen, erhält er für die Ausarbeitung zum fertigen Drehbuch eine Förderung.
Ein Autor/Produzent kann bis zu 20.000 Euro (bei zwei Autoren max. 40.000 Euro) Förderung als zinsloses und bedingt rückzahlbares Darlehen erhalten. Bedingt rückzahlbar heißt, dass bei einem Verkauf des Drehbuches bzw. der Verfilmung des Stoffes das Darlehen an die Filmstiftung zurückfließt.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch,englisch
Bewerbungsunterlagen:
Einzureichen ist ein Antrag in 11-facher Ausfertigung. Zum Antrag gehören ein Treatment und eine ausgearbeitete Dialogszene.
Formular: http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Drehbuch/antrag_drehbuchfoerderung.php
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Produzenten mit Unternehmensniederlassung in Deutschland. Drehbuchautoren, sofern sie ihren ersten Wohnsitz in NRW haben, können sich auch für eine Drehbuchförderung bewerben.
Träger/Stifter:
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-WestfalenWestdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen