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Berliner Künstlerinnenförderung - Stipendien und Projektzuschüsse im Bereich Film und Video

Gründungsjahr: 1997, Ort der Verleihung:

Berliner Künstlerinnenförderung - Stipendien und Projektzuschüsse im Bereich Film und Video - Projektzuschüsse
Fördermaßnahme: Projektförderung
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: Sonstiges
Reichweite: Landesweit, Berlin
Datenbank-ID: 4034 / 7657
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Senatskanzlei Berlin
Bereich Künstlerinnenförderung
Karin Hofmann
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 84 41
FAX: (030) 90 22 84 57
karin.hofmann [ät] kultur.berlin.de
www.berlin.de
Beschreibung
Die Kulturverwaltung des Berliner Senats vergibt - nach Maßgabe zur Verfügung stehender Mittel - Arbeitsstipendien und Projektzuschüsse für Vorhaben im Bereich Filmrecherche, Produktion, Vertrieb und öffentlicher Präsentation an in Berlin lebende Filme- und Videomacherinnen sowie Zuschüsse für Filmreihen/ Veranstaltungen, die die Zielsetzung verfolgen, die Arbeiten von Filmemacherinnen einer breiten Öffentlichkeit vorzustellen.
 
Es werden (Teil-)kosten von Projekten finanziert, die unmittelbar der kurzfristigen Recherche oder dem Vertrieb/ der Präsentation des Films dienen (z.B. Untertitelung, Anreise und Vorstellung des Filmes bei Festivals), direkte Produktionskosten können ebenfalls beantragt werden, nicht gefördert werden Videoinstallationen.
Für einzelne Projekte/Veranstaltungen können aufgrund der knappen Mittel maximal 7.500 € aufgewendet werden. Die Kosten müssen sparsam und angemessen kalkuliert sein. Ein Finanzierungsplan ist beizufügen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: Die Förderentscheidung liegt nicht vor April 2011 vor. | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Für nähere Informationen zu den Bewerbungsunterlagen siehe: www.berlin.de/sen/kultur/programme/kuenstlerinnen/

Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich Frauen, die ihren Wohnsitz und den Schwerpunkt ihrer beruflichen Beziehungen in Berlin haben sowie Gruppen, Vereine und Filminitiativen, deren Wirkungskreis überwiegend in Berlin liegt. Die Antragstellerinnen dürfen nicht mehr an einer Hochschule immatrikuliert sein.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Kulturverwaltung

Spartenzuordnung
Film > Film allgemein Hauptsparte 
Film > Drehbuch ---------- 
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