Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Berlin
Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz - Kurzfilme - Referenzfilmförderung
Die FFA hat unter anderem die Aufgaben, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen, die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.
Die FFA gewährt dem Hersteller eines Filmes mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten sowie eines nicht programmfüllenden Kinderfilmes Förderungshilfen als Zuschuss, wenn der Film eine FSK-Freigabe erhalten hat und ihm ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden zuerkannt worden ist oder er innerhalb von zwei Jahren nach der Freigabe mit einem Festivalpreis ausgezeichnet worden ist.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden Filme mit höchstens 15 Minuten Vorführdauer, nicht programmfüllende Kinder und Jugendfilme.