Filmförderung des Bundes - Kopienförderung
Gründungsjahr: , Ort der Verleihung:
Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: |
Projektförderung |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
2711 / 3821 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
TEL.:
Beschreibung
Um engagierte Filmkunsttheater und Verleihfirmen zu unterstützen und die Verbreitung kulturell anspruchsvoller Filme zu fördern, unterstützt der BKM die Herstellung sogenannter Zusatzkopien. Sie werden zusätzlich zu dem vom Verleiher finanzierten Kopienangebot auf Kosten des Bundes hergestellt. Voraussetzung dafür ist weniger die Herkunft der Filme - es können neben deutschen auch ausländische Produktionen sein - als vielmehr deren künstlerischer Rang und die zu erwartende erhebliche Publikumsresonanz.
Diese Zusatzkopien sollen insbesondere Filmkunsttheatern in kleineren Orten zur Verfügung stehen, die dadurch attraktive aktuelle Filme erheblich früher als sonst ihrem Publikum zeigen können. Damit soll die Position der kleinen und mittleren gewerblichen Kinos gestärkt werden, die für die Filmkultur besonders wichtig sind. Gerade für Kinos, die kontinuierlich ein anspruchsvolles Programm bieten und die sich auch schwierigen Filmen nicht verschließen, ist die Aktualität der gezeigten Filme von großer Bedeutung.
Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen des BKM - besonders im Bereich Kino auch die KINOPROGRAMMPREISE, den VERLEIHERPREIS sowie die VERLEIHFÖRDERUNG.
Für die Herstellung zusätzlicher Kopien von Filmen (programmfüllende Filme und Kurzfilme), die künstlerischen Rang haben und eine erhebliche Publikumsresonanz erwarten lassen, stellt die BKM Förderungsmittel bereit.
Zum Bezug der Förderkopien berechtigt sind Kinos, die
- eine kulturell herausragende Programmgestaltung nachweisen und
- bei der Programmgestaltung den deutschen Film angemessen berücksichtigen.
Die Berechtigung wird von der BKM auf Vorschlag der Jury Kinoprogrammpreis oder der Jury Kopien- und Verleihförderung festgestellt. Die bezugsberechtigten Kinos werden in einer Liste erfasst.
Die Jury Kinoprogrammpreis wählt die bezugsberechtigten Kinos aus dem Kreis der Kinos aus, die Anträge auf Auszeichnung mit einem Kinoprogrammpreis stellen.
Die Jury Kopien- und Verleihförderung kann in besonderen Fällen weitere Kinos auswählen.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können Filmkunsttheater und Verleihfirmen. Ausländische, insbesondere europäische Filme, können ausgewählt werden, soweit geeignete deutsche Filme nicht zur Verfügung stehen.
Die Jury Kopien- und Verleihförderung soll bei ihren Entscheidungen insbesondere den Bedarf des Marktes und die Situation der Programmkinos berücksichtigen.
Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien finden sich unter der entsprechenden Ziffer in: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/__Anlagen/die-neuen-filmfoerderungsrichtlinien861945,property=publicationFile.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Die Auswahl der Filme, von denen Förderkopien hergestellt werden sollen, obliegt der Jury Kopien- und Verleihförderung.
Vom BKM werden Jurys aus sachverständigen Persönlichkeiten für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Sie beurteilen die Voraussetzungen der Förderung - insbesondere den künstlerischen Rang - nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und unterbreiten dem BKM Vorschläge für die Entscheidung über Förderungen und Auszeichnungen. Die Jurys wählen jeweils ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Sitzungen der Jurys werden vom BKM einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; in Verfahrensfragen genügt einfache Mehrheit.
Mitglieder:
2007: Eva Matlok, Margarete Papenhoff, Heidrun Podszus, Bernhard Reuther, Rudy Tjio
Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Spartenzuordnung
Film > Kino | Hauptsparte | |
Film > Film allgemein | ---------- | |