Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: Berlin
Filmförderung nach dem Filmförderungsgesetz - Programmfüllende Filme - Referenzfilmförderung
Die FFA hat unter anderem die Aufgaben, Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films und zur Verbesserung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft durchzuführen, die gesamtwirtschaftlichen Belange der Filmwirtschaft in Deutschland zu unterstützen, die Grundlagen für die Verbreitung und marktgerechte Auswertung des deutschen Films im Inland und seine wirtschaftliche und kulturelle Ausstrahlung im Ausland zu verbessern sowie auf eine Abstimmung und Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder hinzuwirken.
Referenzfilmförderung wird dem Hersteller eines programmfüllenden Filmes als Zuschuss gewährt, wenn der Film mindestens 150.000 Referenzpunkte erreicht hat (Referenzfilm). Die Referenzpunkte werden aus dem Zuschauererfolg sowie dem Erfolg bei international bedeutsamen Festivals und Preisen ermittelt. Hat der Referenzfilm ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden erhalten, genügt es, wenn der Film mindestens 100.000 Referenzpunkte erreicht hat. Bei Kinder- und Erstlingsfilmen beträgt die maßgebliche Referenzpunktzahl 50.000, bei Dokumentarfilmen 25.000.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Gefördert werden Filme mit einer Vorführdauer von mindestens 79 Minuten, Kinder und Jugendfilme mit einer Vorführdauer von mindestens 59 Minuten.