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Dr. Hans-Hoch-Filmpreis

Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Neumünster

Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 2. Förderpreis
Fördermaßnahme: 2. Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  35 Jahre
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Landesweit
Datenbank-ID: 470 / 2122
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Stadt Neumünster
Kulturbüro
Brachenfelder Str. 45 (Alte Holstenbrauerei)
24534 Neumünster
TEL.: (04321) 942 23 17
FAX: (04321) 942 24 22
kulturbuero [ät] neumuenster.de
www.neumuenster.de
Stadt Neumünster, Fachdienst Kultur
Dr. Sadek
Parkstr. 17
24534 Neumünster
TEL.: (04321) 942 2316
FAX: (04321) 942 2422
Beschreibung
Der Kulturbeirat der Dr. Hans Hoch Stiftung hat 2004 beschlossen, sich in Zukunft ausschließlich auf den in dem Jahr erstmals verliehenen MEDIENPREIS SCHLESWIG-HOLSTEIN zu konzentrieren.

Dieser Preis ist gestaffelt:

Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 1. Förderpreis
Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 2. Förderpreis

Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen können alle Filmemacher/-innen, die ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Die Filme müssen in Schleswig-Holstein entstanden sein. Zugelassen sind alle Filmformate (8 mm, 16 mm, 35 mm) und Videos. Jeder/e Teilnehmer/in darf bis zu drei Filme ohne Längenbegrenzung einreichen. Eine thematische Vorgabe besteht nicht und alle Möglichkeiten der filmischen Gestaltung können genutzt werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt

Zusammensetzung:
0

Finanzierung
Träger/Stifter:
Stadt Neumünster
Dr. Hans-Hoch-Stiftung

Spartenzuordnung
Film > Film allgemein Hauptsparte 
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