Kinoprogrammpreis der Landeshauptstadt München
Gründungsjahr: 2002, Ort der Verleihung: München, Gesamtdotierung: 30.000 EUR
Mit dem vom Stadtrat für 2002 erstmals eingeführten Kinoprogrammpreis der Landeshauptstadt München sollen jährlich kleinere Kinos ausgezeichnet werden, um deren für die vielfältige Kinostruktur der Stadt so wichtige Rolle zu betonen und ihre Bemühungen um ein reichhaltiges Programmangebot zu honorieren. Der Preis soll sowohl ein Schlaglicht auf die künstlerisch wie soziokulturell wertvollen Programme und die engagierte Arbeit bei der Durchführung wie Aufrechterhaltung des Spielbetriebs dieser Kinos werfen als auch dazu verhelfen, diese in ihrer Existenz abzusichern.
Die Preisverleihung findet in der Regel Mitte September zusammen mit den Starter–Filmpreisen statt.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Bewerbungsunterlagen:
Es ist eine formlose Eigenbewerbung bis Ende des ersten Quartals durch Einreichung eines lückenlosen Spielplanes des Vorjahres unter zusätzlicher Angabe der jährlichen Besucherzahl erforderlich.
Teilnahmebedingungen:
Bewerben können sich nur Kinos innerhalb des Stadtgebiets München.
Eine schon erhaltene Programmprämie durch andere Förderinstitutionen ist kein Ausschlussgrund hinsichtlich einer Bewerbung für den städtischen Programmpreis.