Hessische Film- und Kinopreise
Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Frankfurt/Main, Gesamtdotierung: 185.000 EUR
Seit 1990 vergibt das Land Hessen den Hessischen Film- und Kinopreis.
Die Förderpreise und Auszeichnungen für Filmemacher und Kinobetreiber werden einmal jährlich vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit der Hessischen Filmförderung verliehen. Im Rahmen der Preisverleihung werden zahlreiche weitere Preise vergeben. Seit 2003 vergibt der Intendant des Hessischen Rundfunks jährlich den Hessischen Fernsehpreis für herausragende schauspielerische Leistungen. Der Preis ist nicht dotiert. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine vom hr jeweils auf zwei Jahre berufene Jury.
Seit 2003 findet die Preisverleihung in Kooperation mit der Internationalen Buchmesse Frankfurt und in Medienpartnerschaft mit dem Hessischen Rundfunk statt.
Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch vergibt seit 2003 den Ehrenpreis. Diese Auszeichnung für besondere Leistungen im Film- und TV-Bereich ist nicht dotiert.
Die Frankfurter Buchmesse verleiht seit 2004 den Preis für die Beste internationale Literaturverfilmung. Über den Preis für die Beste internationale Literaturverfilmung und den Ehrenpreis des Ministerpräsidenten wird in einem internen Auswahlverfahren entschieden. Bewerbungen sind nicht möglich.
Mit dem Hessischen Filmpreis werden jährlich Regisseure und Regisseurinnen ausgezeichnet, die inhaltlich Mut beweisen oder ästhetisch neue Wege gehen. Der Preis wird an die Regisseurin oder den Regisseur des ausgewählten Films oder der ausgewählten Filme verliehen. Ein Bezug zum Bundesland Hessen ist dabei Voraussetzung.
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.