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Filmstiftung Nordrhein-Westfalen

Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Filmstiftung Nordrhein-Westfalen - Jahresfilmprogramm-Prämien
Fördermaßnahme: Sonderpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 898 / 4851
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Film- und Medienstiftung NRW GmbH
Kaistr. 14
40221 Düsseldorf
TEL.: (0211) 93 05 00
FAX: (0211) 93 05 05
info [ät] filmstiftung.de
www.filmstiftung.de
Beschreibung
1991 gegründet ist die Filmstiftung NRW mit einem jährlichen Förderbudget von 35 Mio. Euro die finanzstärkste Länderförderung Deutschlands. Zu den Gesellschaftern zählen WDR und Land Nordrhein-Westfalen, das ZDF, RTL und die Landesanstalt für Medien. Ziel des Unternehmens ist die Förderung der Film- und Medienkultur sowie der Film- und Medienwirtschaft im Land Nordrhein-Westfalen.

So fördert die Filmstiftung NRW Filme für Kino und Fernsehen in allen Phasen des Entstehens und der Verwertung: von der Stoff- und Projektentwicklung, über die Produktion sowie Verleih und Vertrieb. Hinzu kommt die Förderung von Kinos. In ihrer Verantwortung für das Film- und Medienland hält sie zahlreiche Beteiligungen wie z.B. an der Internationalen Filmschule Köln, dem AV-Gründerzentrum oder auch German Films.

2011 wurde die Filmstiftung NRW erweitert zum integrierten Förderhaus für Film und Medien. Neben der Förderung gehören heute auch Standortmarketing und Standortentwicklung zu ihren Aufgaben. Hierzu übernahm sie das Mediencluster NRW und öffnete sich für die Förderung von innovativen Medieninhalten. Damit ist die Film- und Medienstiftung NRW nun zentraler Ansprechpartner für Medien in NRW.


Vgl. auch die HÖRSPIELFÖRDERUNG der Filmstiftung NRW.
 
Kinobetreiber, die auf ihren Leinwänden nicht nur Mainstream-Ware aus Hollywood zeigen, zeichnet die Filmstiftung einmal im Jahr mit ihren Jahresfilmprogramm-Prämien aus.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch,englisch

Bewerbungsunterlagen:
http://www.filmstiftung.de/Foerderungen/Kino/antrag_kinofoerderung.php

Teilnahmebedingungen:
Förderung können Kinobetreiber erhalten, die in NRW ein Filmtheater
betreiben. Sie sollten sich durch ein Programm ausgezeichnet haben, in dem der deutsche und europäische Film angemessen berücksichtigt wurde.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen


Finanzierung
Träger/Stifter:
Westdeutscher Rundfunk (WDR)
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
SAT.1
ProSieben
Land Nordrhein-Westfalen
Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Film > Kino Hauptsparte 
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