Fördermaßnahme 228 von 750 | Film
Filmförderung des Bundes - Verleihförderung
Gründungsjahr: 2001, Ort der Verleihung:
Fördermaßnahme: |
Verleih-/Vertriebsförderung |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, dreimal jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
2712 / 3822 |
|
|
Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
|
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Verena Kaufmann
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: (0228) 996 811 36 12
FAX: (0228) 996 811 53612
verena.kaufmann [ät] bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
PREIS-WEBSEITE:
www.kulturstaatsministerin.de ...
Beschreibung
Ziel der Verleihförderung ist es, gewerbliche Verleihunternehmer bei der Herausbringung künstlerisch anspruchsvoller deutscher Filme zu unterstützen. Die Verleihförderung versteht sich darüber hinaus als Beitrag zur Stärkung der Arthouse- und Programmkinos, die die Filmkunst auf ihre Weise unterstützen.
Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen des BKM - besonders im Bereich Kino auch die KINOPROGRAMMPREISE sowie den VERLEIHERPREIS.
Gewerbliche Filmverleiher können Projektförderungshilfen zur Abdeckung der Vorkosten für den Verleih deutscher Filme mit künstlerischem Rang beantragen. Die Förderungen werden als Zuschuss von bis zu 50.000 Euro je Film gezahlt.
Die Förderungen werden nur gewährt, wenn der Verleih mit einem Eigenanteil von mind. 30 % der Herausbringungskosten beteiligt ist Außerdem muss der Antrag vor dem Kinostart eingereicht werden. Für weitere Teilnahmevoraussetzungen s. BKM-Filmförderungsrichtlinie.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
s. BKM-Filmförderungsrichtlinie
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Vom BKM werden Jurys aus sachverständigen Persönlichkeiten für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Sie beurteilen die Voraussetzungen der Förderung - insbesondere den künstlerischen Rang - nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und unterbreiten dem BKM Vorschläge für die Entscheidung über Förderungen und Auszeichnungen. Die Jurys wählen jeweils ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Sitzungen der Jurys werden vom BKM einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; in Verfahrensfragen genügt einfache Mehrheit.
Mitglieder:
2012: Edgar A. Langer (Kinobetreiber / Lich - Vorsitzender), Ute Schlinker (Kinobetreiberin / Warburg - stv. Vorsitzende), Hans-Christian Boese (GF Piffl Medien / Berlin), Michael Schmetz (Produzent / Berlin) | 2010: Hans-Christian Boese, Edgar Langer, Bernhard Reuther, Ute Schlinker, Michael Schmetz | 2009: Hans-Christian Boese, Edgar Langer, Bernhard Reuther, Ute Schlinker, Michael Schmetz | 2008: Hans-Christian Boese, Edgar Langer, Bernhard Reuther, Ute Schlinker, Michael Schmetz | 2007: Eva Matlok, Margarete Papenhoff, Heidrun Podszus, Bernhard Reuther, Rudy Tjio
Geförderte/Geehrte
- Filmgalerie 451 (Montag kommen die Fenster)
- Flying Moon Filmproduktion GmbH (Full metall village)
- Jetfilm Filmverleih GmbH (Rose)
- Majestic Filmverleih GmbH (Der große Ausverkauf)
- MMM Film Verleih (Verfolgt)
- Neue Visionen Filmverleih GmbH (Brinkmanns Zorn)
- Progress Film-Verleih GmbH (Strajk - Die Heldin von Danzig)
- Salzgeber & Co. Medien GmbH (Prinzessin)
- Zauberland Filmverleih (Valerie)
- Zorro Film GmbH (Elbe)
Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Spartenzuordnung