Deutscher Filmpreis
Gründungsjahr: 1951, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 2.955.000 EUR
Deutscher Filmpreis - Nominierung für den besten Dokumentarfilm
Der Deutsche Filmpreis bildet als höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film das Kernstück der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich wurde er vom Bundesminister des Innern ausgelobt, seit 1999 wird er von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestiftet. Die Filmpreis-Statuette trägt auch in Anlehnung an Marlene Dietrichs Rolle in "Der blaue Engel", an den gleichnamigen Film Rainer Werner Fassbinders und an Tom Tykwers "Lola rennt" den symbolträchtigen Namen "Lola".
Seit dem Jahr 2005 ist die Deutsche Filmakademie mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und der Wahl der Preisträger betraut. Die Wahl der Nominierungen und Preisträger erfolgt in einem dreistufigen, demokratischen Verfahren.
Die Verleihung des Deutschen Filmpreises wird von der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veranstaltet. Die Gala wird von der DFA Produktion GmbH produziert und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt.
Vgl. auch den DEUTSCHEN KURZFILMPREIS sowie den DEUTSCHEN DREHBUCHPREIS des BKM.
Die Prämien werden an den Hersteller des Films zweckgebunden für die Herstellung eines neuen programmfüllenden Films vergeben.
Bei einer Auszeichnung des nominierten Films wird die Prämie auf die Preissumme angerechnet.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Antragsunterlagen stehen auf der Homepage der Deutschen Filmakademie zur Verfügung
www.deutsche-filmakademie.de
Teilnahmebedingungen:
Berechtigt zur Einreichung sind Produzenten und Verleiher von Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen, die zwischen dem 01.12. des Vorvorjahres und dem 31.05. des Jahres der Preisverleihung eine reguläre kommerzielle Auswertung im Kino haben.