Fördermaßnahme 12 von 107 | Film
Deutscher Filmpreis
Gründungsjahr: 1951, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 2.955.000 EUR
Deutscher Filmpreis - Ehrenpreis
Fördermaßnahme: |
undotierte Ehrung |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
3058 / 3541 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Lola-Statuette in Gold, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Verena Kaufmann
Graurheindorfer Str. 198
53117 Bonn
TEL.: 0228 99 6811 3612
FAX: 0228 99 68151 3612
Verena.Kaufmann [ät] bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
PREIS-WEBSEITE:
www.deutscherfilmpreis.de ...
Beschreibung
Der Deutsche Filmpreis bildet als höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film das Kernstück der Filmförderung in der Bundesrepublik Deutschland. Ursprünglich wurde er vom Bundesminister des Innern ausgelobt, seit 1999 wird er von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gestiftet. Die Filmpreis-Statuette trägt auch in Anlehnung an Marlene Dietrichs Rolle in "Der blaue Engel", an den gleichnamigen Film Rainer Werner Fassbinders und an Tom Tykwers "Lola rennt" den symbolträchtigen Namen "Lola".
Seit dem Jahr 2005 ist die Deutsche Filmakademie mit der Durchführung des Auswahlverfahrens und der Wahl der Preisträger betraut. Die Wahl der Nominierungen und Preisträger erfolgt in einem dreistufigen, demokratischen Verfahren.
Die Verleihung des Deutschen Filmpreises wird von der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) veranstaltet. Die Gala wird von der DFA Produktion GmbH produziert und im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ausgestrahlt.
Vgl. auch den DEUTSCHEN KURZFILMPREIS sowie den DEUTSCHEN DREHBUCHPREIS des BKM.
Die Auszeichnung wird für herausragende Verdienste um den deutschen Film vergeben.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Die Vergabe des Ehrenpreises des Deutschen Filmpreises erfolgt durch eine Auswahlkommission bestehend aus zehn Mitgliedern. Diese werden vom Vorstand der Deutschen Filmakademie e.V. benannt. Mindestens sechs Mitglieder dieser Auswahlkommission sollen keine Mitglieder des Vorstands der Deutschen Filmakademie e.V. sein. Der Präsident/die Präsidentin der Deutschen Filmakademie e.V. ist geborenes Mitglied der Auswahlkommission.
Mitglieder:
2010: Peter R. Adam, Regine Baschny, Iris Berben, Dieter Ulrich Aselmann,
Marlis Heppeler, Michael Bully Herbig, Mathias Schwarz, Manuela Stehr,
Thomas Thieme, Carl Woebcken | 2009: Bernd Eichinger, Stefan Gärtner, Reinhard Hauff, Mechthild Holter, Michael Bully Herbig, Franz Kraus, Roland Suso Richter, Günter Rohrbach, Barbara Rudnik, Jasmin Tabatabai | 2005: Georg Alexander, Heinz Badewitz, Marion Döring, Ulrich Felsberg, Molly von Fürstenberg, Hans W. Geißendörfer, Fred Kogel, Sigrid Narjes, Günter Rohrbach, Volker Schlöndorff
Geförderte/Geehrte
- Bernhard Victor Christoph-Carl von Bülow (Vicco von Bülow)
Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Weitere Beteiligte
Veranstalter: Deutsche Filmakademie e.V.
Spartenzuordnung
Film > besondere Verdienste | Hauptsparte | |