Kulturelle Filmförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Dresden
Kulturelle Filmförderung der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Die Produktion von Dokumentar- und Kurzfilmen, die Drehbuchentwicklung und die Vorführung nationaler und internationaler Filmkunst wird von der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen gefördert.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
1. März (für Projekte, die i. d. 2. Hälfte d. Jahres stattfinden); Stipendien: 1. Juli (für das Folgejahr); Projekte: 1. September (für die 1. Hälfte |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
In 8facher Ausfertigung sind einzureichen: umfangreiche Drehbücher (< 10 S.)
In einfacher Ausfertigung: Antragsformular, Projektbeschreibung, Kalkulation, Finanzierungsplan, Bio-Filmographie, Urheberrechtserklärung, Stab und Besetzung.
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Produzenten und Regisseure. Ein Länderbezug zu Sachsen muss gegeben sein.