Fördermaßnahme 60 von 69 | Film
Kulturelle und wirtschaftliche Filmförderung Hamburg
Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung: Hamburg
Die Auszeichnung ruht oder wurde eingestellt
Fördermaßnahme: |
Projektförderung |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
jährlich |
Reichweite: |
Lokal |
Datenbank-ID: |
1031 / 3100 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Filmförderung Hamburg GmbH (FFHH)
Filmförderung Hamburg Schleswig-Holstein GmbH
Dr. Marieanne Bergmann
Friedensallee 14-16
22765 Hamburg
TEL.: (040) 398 37 26
FAX: (040) 389 37 11
bergmann [ät] ffhsh.de
ffhh.lbhh.de/
Filmförderung Hamburg GmbH (FFHH)
Dr. Marianne Bergmann
Friedensallee 14-16
22765 Hamburg
TEL.: (040) 389 370
FAX: (040) 389 3710
filmfoerderung-hamburg [ät] ffhh.de
www.filmfoerderung-hamburg.de
PREIS-WEBSEITE:
www.filmfoerderung-hamburg.de ...
Beschreibung
Zwei Ziele stehen für die Filmförderung Hamburg an erster Stelle: die Sicherung einer leistungsfähigen Filmwirtschaft in Hamburg und der Fortbestand kulturell und künstlerisch hochwertiger Produktionen.
2007 wurde die Filmförderung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zur FILMFÖRDERUNG HAMBURG SCHLESWIG-HOLSTEIN GMBH zusammengelegt.
Die Filmförderung unterstützt Kinofilme und außergewöhnliche Fernsehproduktionen vom ersten Drehbuchentwurf über die Produktion bis hin zum Verleih und Vertrieb und der Festival-Präsentation.
Insbesondere sollen gefördert werden:
- wirtschaftlich erfolgsversprechende Filmproduktionen;
- Filme verschiedener Genres, die einen wichtigen Beitrag zur Filmkultur leisten;
- Fernsehspiele und Serien von hohem Qualitätsstandard, die nach Inhalt, Form und Besetzung auf eine internationale Auswertung ausgerichtet sind;
- kulturell bedeutende Fernseh- und Videoproduktionen.
Die Förderung umfasst folgende Bereiche:
- Drehbuch (max. 100.000 DM),
- Projektentwicklung (max. 200.000 DM),
- Produktion (bei Filmprojekten mit Herstellungskosten über 1,3 Mill. DM max. 50% des Gesamtbudgets; bei Filmprojekten mit Herstellungskosten bis zu 1,3 Mill. DM max. 70% des Gesamtbudgets),
- Sondermaßnahmen,
- Verleih- und Vertrieb (Maßnahmen können mit bis zu 60% der Herausbringungskosten gefördert werden),
- Filmabspiel und Filmpräsentation.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: keine Angabe
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Anträge können in den Bereichen der Drehbuchförderung, Projektentwicklung, Produktionsförderung, Verleih- und Vertriebsförderung sowie im Rahmen der Förderung des Abspiels und der Filmpräsentation gestellt werden. Zum Aufgabenbereich gehört auch die Förderung der Hamburger Filmtheater. Über die Anträge entscheiden zwei Gremien, die sich aus Branchenfachleuten zusammensetzen. Detaillierte Informationen über die Antragsstellung auf Förderung können bei der FFHH angefordert werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Stifter und Fachjury gemischt
Zusammensetzung:
1. Gremium (Förderanträge für alle Projekte mit Herstellungskosten über 1,3 Mio. Mark): Bettina Böhler, Matthias Elwardt, Frank Göhre, Doris J. Heinze, Caroline von Senden, Eva Hubert; 2. Gremium (Förderanträge für alle Projekte mit Herstellungskosten bis zu 1,3 Mio. Mark): Lothar Kompatzki, Margaret von Schiller, Franz Winzentsen, Eva Hubert
Finanzierung
Träger/Stifter:
Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF)
Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Filmförderung Hamburg GmbH (FFHH)
Spartenzuordnung
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