Fördermaßnahme 18 von 69 | Film
Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für Kinderfilme
Gründungsjahr: 1979, Ort der Verleihung:
Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für programmfüllende Kinderfilme
Fördermaßnahme: |
Projektförderung |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, ein- oder zweimal jährlich |
Reichweite: |
National |
Datenbank-ID: |
1028 / 3097 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Filmreferat K 35
Marian Tobsing
Potsdamer Platz 1
10785 Berlin
TEL.: 030 18681 43116
FAX: 030 18681 5 43116
marian.tobsing [ät] bkm.bund.de
www.kulturstaatsministerin.de
Beschreibung
Diese Maßnahme des BKM war - neben der Kinderfilmförderung des KURATORIUM JUNGER DEUTSCHER FILM - zunächst die einzige spezielle Kinderfilmförderung Deutschlands. Seit 2005 wird diese Förderung gemeinsam durchgeführt.
Die kulturelle Kinderfilmförderung der BKM - vgl. dazu auch die DREHBUCHFÖRDERUNG sowie die PROJEKTENTWICKLUNG FÜR PROGRAMMFÜLLENDE KINDERFILME, die gemeinsam mit dem Kuratorium Junger Deutscher Film vergeben wird - will Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Deutschland künstlerisch anspruchsvolle, professionell gestaltete Kinderfilme entstehen. Unterstützt werden soll die Produktion von Filmen, die den Kindern Erkenntnisse über ihre eigene Welt vermitteln, auf ihre Träume und Sehnsüchte eingehen und dennoch das kindliche Bedürfnis nach Spaß, Abenteuer und Märchen erfüllen.
Gefördert werden programmfüllende Kinderfilmprojekte ab 59 Minuten Länge, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern bestimmt und geeignet sind.
Der Förderhöchstbetrag beträgt 500.000 Euro - in begründeten Ausnahmefällen ist ein höherer Förderbetrag möglich. Grundlage der Förderung sind u.a. das eingereichte Drehbuch sowie Finanzierungsplan, Kalkulation, Besetzungsliste des Projekts.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Einreichberechtigt sind Hersteller, die ihren Sitz im Bundesgebiet haben. Ausländer können Inländern gleichgestellt werden, wenn sie ständig in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und dort ihre Tätigkeit ausüben. Die gleichzeitige Verwendung von Mitteln der Produktionsförderung und von Prämien aus Mitteln des Deutschen Filmpreises für ein Vorhaben ist zulässig.
Weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien finden sich unter der entsprechenden Ziffer in: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2001__2005/2005/11/__Anlagen/die-neuen-filmfoerderungsrichtlinien861945,propertypublicationFile.pdf
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury
Zusammensetzung:
Vom BKM werden Jurys aus sachverständigen Persönlichkeiten für eine jeweils dreijährige Amtszeit berufen. Eine einmalige Wiederberufung ist möglich. Sie beurteilen die Voraussetzungen der Förderung - insbesondere den künstlerischen Rang - nach den Bestimmungen dieser Richtlinien und unterbreiten dem BKM Vorschläge für die Entscheidung über Förderungen und Auszeichnungen. Die Jurys wählen jeweils ihren Vorsitz und dessen Stellvertretung. Die Sitzungen der Jurys werden vom BKM einberufen. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst; in Verfahrensfragen genügt einfache Mehrheit.
Mitglieder:
2007: Margret Albers, Claudia Droste-Deselaers, Christian Exner, Brigitta Manthey, Nikolaus Prediger, Gabriele Rosslenbroich, Manfred Schmidt, Christel Strobe
Finanzierung
Träger/Stifter:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Spartenzuordnung
Film > Kinder- und Jugendfilm | Hauptsparte | |