Fördermaßnahme 1 von 3 | Film
Akademie der Künste Berlin - Mitgliedschaft
Gründungsjahr: 1954, Ort der Verleihung: Berlin
Fördermaßnahme: |
Mitgliedschaft |
Zielgruppe: |
Professionelle |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, nicht festgelegt |
Reichweite: |
International |
Datenbank-ID: |
207 / 2545 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt. Weitere Aufwendungen: Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung
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Akademie der Künste Berlin
Presse / Öffentlichkeitsarbeit
Anette Schmitt
Pariser Platz 4
10117 Berlin
TEL.: (030) 20057-1509
FAX: (030) 20057-1702
schmitt [ät] adk.de
www.adk.de
PREIS-WEBSEITE:
www.adk.de ...
Beschreibung
Satzung der Akademie aus dem Jahr 1993 (Auszüge): "Die Akademie der Künste ist eine Gemeinschaft von Künstlern und durch Gesetz bestimmt, die Tradition der Preußischen Akademie der Künste fortzusetzen und den Staat in künstlerischen Fragen zu beraten. Die Akademie sieht ihre Aufgabe darin, Freiheit und Anspruch der Kunst gegenüber Staat und Gesellschaft zu vertreten und die Öffentlichkeit mit den künstlerischen Tendenzen der Zeit bekanntzumachen. Künstler, die zur Kunst ihrer Zeit beigetragen haben, können in die Akademie der Künste berufen werden".
Die Mitglieder gehören der Abteilung an, von der sie gewählt worden sind. Es wird von ihnen erwartet, dass sie an den Aufgaben der Akademie mitwirken. Auch Personen, die sich auf einem Nachbargebiet der in der Akademie der Künste vertretenen Künste verdient gemacht haben, können zu Mitgliedern berufen werden. Personen, die sich durch Förderung der Kunst oder der Akademie der Künste besonders ausgezeichnet haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Ehrenmitglieder gehören keiner Abteilung an.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Nicht möglich
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Vertreter der Stifter / Vergabeinstitutionen
Zusammensetzung:
Jedes Mitglied ist berechtigt, die Wahl neuer Mitglieder (seiner Abteilung) zu empfehlen. Ein neues Mitglied ist gewählt, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten in geheimer Wahl dafür gestimmt hat. Die Wahl eines Ehrenmitgliedes wird der Mitgliederversammlung vom Senat der Akademie durch den Präsidenten oder seinen amtierenden Stellvertreter vorgeschlagen. Sie bedarf der Zweidrittelmehrheit der von den anwesenden Mitgliedern offen abgegebenen Stimmen.
Die Beendigung der Mitgliedschaft regelt die Satzung.
Geförderte/Geehrte
Finanzierung
Träger/Stifter:
Die Bundesregierung (aktuell: Der Beauftragte für Kultur und Medien - BKM)
Erg. Förderer/Sponsoren:
Gesellschaft der Freunde der Akademie der Künste Berlin
Spartenzuordnung
Allgemein/Spartenübergreifend > verschiedene Sparten | Hauptsparte | |
Architektur/Denkmalpflege > Architektur allgemein | ---------- | |
Bildende Kunst > Bildende Kunst allgemein | ---------- | |
Darstellende Kunst > Darstellende Kunst allgemein | ---------- | |
Film > Film allgemein | ---------- | |
Literatur > Literatur allgemein | ---------- | |
Musik > Musik allgemein | ---------- | |
Medien/Publizistik > Digital Media/Multimedia | ---------- | |