Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern
Gründungsjahr: 1991, Ort der Verleihung: Wismar
Kulturelle Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern - Projektförderung für Verleih-, Vertriebs- Abspielförderung
Die Kulturelle Filmförderung M-V entscheidet über die Vergabe von Filmfördermitteln des Landes auf der Grundlage der "Vereinbarung über die Richtlinien zur Filmförderung im Land Mecklenburg-Vorpommern".
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Einreichtermine für die Bereiche Produktionsförderung, Stoff- und Projektentwicklung sind der 5. September und der 5. Februar jeden Jahres.
Gefördert werden vorrangig Filmprojekte, die der Förderung nach kultureller Eigenständigkeit und Unverwechselbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern Rechnung tragen. Die detaillierten Bedingungen sind bei der genannten Kontaktadresse anzufordern.