Dr. Hans-Hoch-Filmpreis
Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Neumünster
Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 1. Förderpreis
Fördermaßnahme: |
1. Förderpreis |
Zielgruppe: |
Nachwuchs |
Altersbeschränkung: |
35 Jahre |
Vergabe: |
alle 2 Jahre |
Reichweite: |
Landesweit |
Datenbank-ID: |
470 / 2067 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Stadt Neumünster
Kulturbüro
Brachenfelder Str. 45 (Alte Holstenbrauerei)
24534 Neumünster
TEL.: (04321) 942 23 17
FAX: (04321) 942 24 22
kulturbuero [ät] neumuenster.de
www.neumuenster.de
Stadt Neumünster, Fachdienst Kultur
Dr. Sadek
Parkstr. 17
24534 Neumünster
TEL.: (04321) 942 2316
FAX: (04321) 942 2422
Der Kulturbeirat der Dr. Hans Hoch Stiftung hat 2004 beschlossen, sich in Zukunft ausschließlich auf den in dem Jahr erstmals verliehenen MEDIENPREIS SCHLESWIG-HOLSTEIN zu konzentrieren.
Dieser Preis ist gestaffelt:
Dr. Hans-Hoch-Filmpreis - 1. FörderpreisDr. Hans-Hoch-Filmpreis - 2. Förderpreis
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Teilnehmen konnten alle Filmemacher/-innen, die ihren ersten Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben. Die Filme mussten in Schleswig-Holstein entstanden sein. Zugelassen waren alle Filmformate (8 mm, 16 mm, 35 mm) und Videos. Jeder/e Teilnehmer/in durften bis zu drei Filme ohne Längenbegrenzung einreichen. Eine thematische Vorgabe bestand nicht, zudem konnten alle Möglichkeiten der filmischen Gestaltung genutzt werden.