Russlanddeutscher Kulturpreis des Landes Baden-Württemberg
Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Stuttgart, Gesamtdotierung: 10.000 EUR
Der Preis wird im Rahmen der 1976 übernommenen Patenschaft des Landes über die Landsmannschaft der Deutschen aus Russland verliehen. Er wird alternierend mit dem Donauschwäbischen Kulturpreis vergeben.
Der Preis wird in erster Linie russlanddeutschen Kulturschaffenden verliehen, deren Werk das Kulturgut der Russlanddeutschen repräsentiert. Der Preis kann auch Kulturschaffenden verliehen werden, die der russlanddeutschen Kultur verbunden sind und deren Werk entweder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder, der Verständigung zwischen Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten dient.
Der Preis besteht aus dem Hauptpreis in Höhe von 5.000 Euro und zwei Förderpreisen in Höhe von jeweils 2.500 Euro. Anstelle eines der Förderpreise kann auch eine Ehrengabe vergeben werden. Eine Verpflichtung, den Preis zu verleihen, besteht nicht.
Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury, die aus sieben Mitgliedern besteht.
Der Preis wird öffentlich durch einem Vertreterin/Vertreter der Regierung des Landes Baden-Württemberg verliehen.
Bewerbung: Nicht möglich
Teilnahmebedingungen:
Für russlanddeutsche Kulturschaffende, deren Schaffen das Kulturgut der Russlanddeutschen repräsentiert. Der Preis kann auch an Kulturschaffende verliehen werden, die der russlanddeutschen Kultur verbunden sind und deren Werk entweder die kulturellen Wechselwirkungen zwischen den Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den östlichen Siedlungsgebieten repräsentiert oder der Verständigung zwischen Russlanddeutschen und ihren Nachbarn in den Herkunftsgebieten dient.