Schleswig-Holsteinischer Kinopreis
Gründungsjahr: 1990/91, Ort der Verleihung: Kiel
Schleswig-Holsteinischer Kinopreis für Kinos in Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern
Fördermaßnahme: |
Hauptpreis |
Zielgruppe: |
keine Angabe |
Altersbeschränkung: |
keine |
Vergabe: |
Sonstiges, nicht festgelegt |
Reichweite: |
Landesweit |
Datenbank-ID: |
1512 / 1297 |
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Verleihung: |
Termin: noch nicht bekannt.
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Referat III 341
Postfach: 71 24
24105 KielTEL.: (0431) 988 58 43
FAX: (0431) 988 58 88
Mit dem Preis sollten die Filmtheater ermutigt werden, über qualitativ herausragende und kulturell wertvolle Jahresprogramme sowie über attraktive Zusatzangebote nachzudenken.
Die letzte Verleihung fand 1998 statt.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Um den schleswig-holsteinischen Kinopreis können sich alle Kinos und Filmtheater des Landes bewerben, die als Wirtschaftsunternehmen geführt werden. Sie dürfen weder unmittelbar noch über Trägerorganisationen regelmäßige Zuschüsse erhalten. Der Preis wird in zwei Kategorien vergeben: Für Kinos in Städten und Gemeinden über 50.000 Einwohner und für solche in Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern.