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Hessische Film- und Kinopreise

Gründungsjahr: 1989, Ort der Verleihung: Frankfurt/Main, Gesamtdotierung: 185.000 EUR

Hessische Film- und Kinopreise - Hessischer Kinopreis
Fördermaßnahme: Hauptpreis
Zielgruppe: Professionelle
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Landesweit, Hessen
Datenbank-ID: 811 / 5412
Dotierung:
75.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Hessische Filmförderung
Maria Wismeth
Am Steinernen Stock 1
60320 Frankfurt/Main
TEL.: (069) 155 45 16
FAX: (069) 155 45 14
postmaster [ät] hessische-filmfoerderung.de
www.hessische-filmfoerderung.de PREIS-WEBSEITE: www.hessischer-filmpreis.de ...
Beschreibung
Seit 1990 vergibt das Land Hessen den Hessischen Film- und Kinopreis.
Die Förderpreise und Auszeichnungen für Filmemacher und Kinobetreiber werden einmal jährlich vom Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst in Zusammenarbeit mit der Hessischen Filmförderung verliehen. Im Rahmen der Preisverleihung werden zahlreiche weitere Preise vergeben. Seit 2003 vergibt der Intendant des Hessischen Rundfunks jährlich den Hessischen Fernsehpreis für herausragende schauspielerische Leistungen. Der Preis ist nicht dotiert. Die Entscheidung über die Preisträger trifft eine vom hr jeweils auf zwei Jahre berufene Jury.
Seit 2003 findet die Preisverleihung in Kooperation mit der Internationalen Buchmesse Frankfurt und in Medienpartnerschaft mit dem Hessischen Rundfunk statt.
Der Hessische Ministerpräsident Roland Koch vergibt seit 2003 den Ehrenpreis. Diese Auszeichnung für besondere Leistungen im Film- und TV-Bereich ist nicht dotiert.
Die Frankfurter Buchmesse verleiht seit 2004 den Preis für die Beste internationale Literaturverfilmung. Über den Preis für die Beste internationale Literaturverfilmung und den Ehrenpreis des Ministerpräsidenten wird in einem internen Auswahlverfahren entschieden. Bewerbungen sind nicht möglich.
 
Der Preis zeichnet gewerbliche hessische Kinos, die nicht in öffentlicher Trägerschaft stehen, für herausragendes kulturelles Engagement aus.
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich im Rahmen eines Wettbewerbes 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:k.A.

Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Fünfköpfige Fachjury, für jeweils 2 Jahre berufen.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst

Weitere Beteiligte
allg. Veranstaltungsförderung: Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst
Spartenzuordnung
Film > Kino Hauptsparte 
Film > Film allgemein ---------- 
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