Filmförderung des Bundes - Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme
Gründungsjahr: 1962, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 300.000 EUR
Filmförderung des Bundes - Drehbuchförderung für programmfüllende Spielfilme des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Die Fördermaßnahme soll die Entwicklung herausragender Drehbücher unterstützen.
Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen des BKM - besonders im Bereich Drehbuch auch die DREHBUCHFÖRDERUNG FÜR PROGRAMMFÜLLENDE KINDERFILME sowie den DEUTSCHEN DREHBUCHPREIS.
Die kulturelle Filmförderung des Bundes vergibt für herausragende Drehbuchentwürfe Förderungen bis zu 30.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 50.000 Euro. Das Geld soll der Entwicklung von Drehbüchern mit künstlerischem Rang für programmfüllende deutsche Spielfilme dienen.
Die Autoren erhalten zunächst eine Grundförderung von 15.000 Euro
mit der eine erste Fassung des Drehbuches erstellt wird. Daran kann sich eine Fortentwicklungsförderung von 15.000 Euro, in besonderen Fällen bis zu 35.000 Euro, anschließen. Die sich daran anschließende Fortentwicklungsförderung wird nur gewährt, wenn ein Filmhersteller ernsthaft die Verfilmung des Drehbuches beabsichtigt und bereit ist, mindestens 10.000 Euro in die Finanzierung des Drehbuchprojekts einzubringen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Der Autor/ die Autorin muss mindestens ein Drehbuch für einen programmfüllenden Spielfilm geschrieben haben, das realisiert und im Kino, Fernsehen oder auf Festivals gezeigt worden ist. Es können sich auch Quereinsteiger bewerben, die ein Theaterstück, einen Roman oder Erzählungen verfasst haben, die aufgeführt oder außerhalb des Selbstverlags verlegt worden sind. Eine Ausbildung an einer Filmhochschule oder ähnliche Ausbildungseinrichtungen berechtigt nicht zur Antragstellung. Um auch ausgewählten Nachwuchstalenten die Entwicklung herausragender Kinofilmstoffe mit Hilfe einer BKM Drehbuchförderung zu ermöglichen, sind zudem solche Autoren/-innen antragsberechtigt, die zwar noch kein realisiertes Langfilmdrehbuch vorweisen können, aber mit einem Drehbuch für ein kurzes oder programmfüllendes Spielfilmvorhaben eine national oder international bedeutsame Auszeichnung wie den Deutscher Drehbuchpreis oder einen Oscar in der Kategorie „Bester Kurzfilm“ erhalten haben oder hierfür nominiert waren.
Die Bewerbungsunterlagen können laufend bis zu den jeweiligen Abgabefristen eingereicht werden. Die aktuellen Antragsfristen sind der Homepage zu entnehmen.
Grundlage der Förderentscheidung sind das Treatment oder Exposé, eine Dialogszene und die Filmografie der Autorin beziehungsweise des Autors. Antragsberechtigt ist allein die Autorin beziehungsweise der Autor. Die Förderung wird als Zuwendung zur Unterstützung des Lebensunterhalts der Autorin oder des Autors gewährt.
Eine Drehbuchförderung Grund- und Fortentwicklungsförderung wird nur gewährt, wenn die Autorin oder der Autor im Zuge der Projektrealisierung mit dem von dem BKM beauftragten Drama Department zusammen arbeitet.
Eine Drehbuchförderung wird grundsätzlich nicht gewährt, wenn das Drehbuch von anderer Seite gefördert wird.
Anträge für ein zinsloses Förderungsdarlehen beziehungsweise eine Zuwendung aus Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind auf dem im pdf-Format beigefügten Antragsformular zu stellen.
Anträge zum Download und weitere Informationen zu den Vergaberichtlinien :
https://www.bundesregierung.de/breg-de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/medien/filmfoerderung/antraege-und-merkblaetter