Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für Kurzfilme
Gründungsjahr: 1968, Ort der Verleihung: , Gesamtdotierung: 500 EUR
Filmförderung des Bundes - Produktionsförderung für hervorragende Kurzfilmvorhaben
Die Produktion von Kurzfilmen wird mit dem Ziel gefördert, den künstlerischen Rang des deutschen Kurzfilms zu erhöhen.
Für junge Filmemacher wird mit der Förderung ein Beitrag zur finanziellen Unabhängigkeit ihres Schaffens geleistet, der es ihnen ermöglicht - losgelöst von wirtschaftlichen Zwängen und standortpolitischen Erwägungen - innovative Eigenständigkeit zu praktizieren.
Vgl. - neben zahlreichen anderen Filmfördermaßnahmen des BKM - besonders im Bereich Kurzfilm auch den DEUTSCHEN KURZFILMPREIS.
Gefördert werden Kurzfilme mit einer Vorführdauer von bis zu 30 Minuten, die für die öffentliche Vorführung in Filmtheatern bestimmt und geeignet sind. Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30.000 Euro.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
jeweils Mitte Januar |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Antragsberechtigt sind Hersteller