European Film Award - Europäischer Filmpreis
Gründungsjahr: 1988, Ort der Verleihung: Berlin
Der Europäische Filmpreis ist ein großes Medienereignis. Schon 1991 übertrugen beispielsweise 20 Länder die Verleihung. Ziel ist die Hervorhebung der Qualität und der Vielfalt des europäischen Kinos, neue Zuschauer für den europäischen Film zu gewinnen und die Aufmerksamkeit auf junge europäische Talente zu lenken.
Durch die Aufnahme in das Media-Programm der EU ist es möglich geworden, die ausgezeichneten Werke auf "Festivaltournee" zu schicken. Im Jahr 2006 wurden die Filme, nach London, Paris, Rom und Barcelona in den Vorjahren, in Warschau gezeigt.
Die Auszeichnung wird an den Regisseur für den besten europäischer Kurzfilm des Jahres vergeben.
Die Vorausscheidung zu diesem Preis findet in Zusammenarbeit mit EFA Productions auf 15 europäischen Kurzfilmfestivals bzw. Festivals mit einer Kurzfilmsektion statt. Auf jedem der Festivals wählt eine vom Festival berufene Jury einen einzelnen Gewinner. Dieser muss in Europa (einschl. Israel und Palästina) geboren sein oder einen europäischen Pass besitzen. Jeder der Kurzfilme, der auf diesen Festivals einen Preis erhalten hat, wird automatisch für den euoropäischen Filmpreis des Jahres nominiert.
Vorläufer dieses Preises war der "Prix UIP" (bis 2007), der nach ähnlichem Modus organisiert wurde.
Bewerbung: Möglich im Rahmen eines Wettbewerbes
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:k.A.
Teilnahmebedingungen:
Filme können von europäischen Filminstitutionen, Festivals, Fachzeitschriften, Medienpartnern, Mitgliedern der European Film Academy sowie von Produzenten europäischer Filme als Kandidaten für den Europäischen Filmpreis 2007 eingereicht werden.
Spielfilme, die am Europäischen Filmpreis teilnehmen, müssen
abendfüllende europäische Spielfilme sein, die für normale Kinoaufführungen bestimmt sind. (Europäisch im Sinne der European Film Academy schließt Israel und Palästina ein.)
Die Kriterien nach denen ein Film als europäischer Film eingestuft wird, beruhen auf dem vom Europarat verabschiedeten Europäischen Übereinkommen über Kinematographische Koproduktion. Nach diesem Übereinkommen gilt ein Film als europäisch, wenn er auf einer Skala europäischer Elemente von maximal 19 Punkten 15 Punkte erreicht.
Ausführliche Informationen zu den Wettbewerbsbedingungen unter: http://www.europeanfilmacademy.org/Regulations2007deu.pdf
Träger/Stifter:
Stiftung Lotto - Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)
Medienboard Berlin-BrandenburgHauptstadtkulturfonds
MEDIA 2007 - Medienförderprogramm der Europäischen UnionFilmförderungsanstalt (FFA)
Erg. Förderer/Sponsoren:
Beauftragter der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
EFA Productions