Gestaltungswettbewerb "Junges Handwerk Nordrhein-Westfalen"
Gründungsjahr: 1960/1963, Ort der Verleihung: Düsseldorf
"Der Wettbewerb verkörpert gleichsam das gestalterische Element als ursprüngliche Antriebskraft handwerklicher Tätigkeit und als ständige Weiterentwicklung der Möglichkeiten, die das bloße Material in sich birgt. Die Arbeiten bieten jedoch auch ein aussagekräftiges Spiegelbild der fachlichen Ausbildung im Handwerk, die das notwendige Fundament für die Entfaltung handwerklicher Kreativität legt."
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Zum Wettbewerb werden zugelassen: Gesellen und Meister/-innen (selbständig oder unselbständig), Student(inn)en und Absolvent(inn)en von Fachhochschulen für Design sowie Gestaltungsakademien und Fachschulen des Handwerks, sofern sie mindestens die Gesellenprüfung in einem Beruf des gestaltenden Handwerks nachweisen können. Handwerker/-innen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind oder solche, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen. Der/die Handwerker/in muss im Lande Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz haben oder dort tätig sein. Jeder/e Teilnehmer/in kann bis zu drei nach eigenen, thematisch frei gewählten Entwürfen gefertigte Arbeiten einreichen (z.B. Gesellen- oder Meisterstücke). Bei diesen Arbeiten kommt es neben der technisch-werkgerechten einwandfreien Ausführung besonders auf eine zeitgemäße und persönliche Formaussage an.