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Gestaltungswettbewerb "Junges Handwerk Nordrhein-Westfalen"

Gründungsjahr: 1960/1963, Ort der Verleihung: Düsseldorf

Fördermaßnahme: Sonstiges, 9 Vergaben
Zielgruppe: keine Angabe
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 2 Jahre
Reichweite: Landesweit, Nordrhein-Westfalen
Datenbank-ID: 706 / 3221
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung, Kostenerstattung

Westdeutscher Handwerkskammertag
Sternwartstr. 27-29
40223 Düsseldorf
TEL.: (0211) 300 77 00
FAX: (0211) 300 79 00
whkt [ät] handwerk-nrw.de
www.handwerk-nrw.de
Westdeutscher Handwerkskammertag
Dipl.-Hdl. Beate Mehnert
Sternwartstr. 27-29
40223 Düsseldorf
TEL.: (0211) 300 77 73
FAX: (0211) 300 79 00
beate.mehnert [ät] handwerk-nrw.de
www.handwerk-nrw.de
PREIS-WEBSEITE:  www.handwerk-nrw.de ...
Beschreibung
"Der Wettbewerb verkörpert gleichsam das gestalterische Element als ursprüngliche Antriebskraft handwerklicher Tätigkeit und als ständige Weiterentwicklung der Möglichkeiten, die das bloße Material in sich birgt. Die Arbeiten bieten jedoch auch ein aussagekräftiges Spiegelbild der fachlichen Ausbildung im Handwerk, die das notwendige Fundament für die Entfaltung handwerklicher Kreativität legt."
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Zum Wettbewerb werden zugelassen: Gesellen und Meister/-innen (selbständig oder unselbständig), Student(inn)en und Absolvent(inn)en von Fachhochschulen für Design sowie Gestaltungsakademien und Fachschulen des Handwerks, sofern sie mindestens die Gesellenprüfung in einem Beruf des gestaltenden Handwerks nachweisen können. Handwerker/-innen, die in der Handwerksrolle eingetragen sind oder solche, die die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen. Der/die Handwerker/in muss im Lande Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz haben oder dort tätig sein. Jeder/e Teilnehmer/in kann bis zu drei nach eigenen, thematisch frei gewählten Entwürfen gefertigte Arbeiten einreichen (z.B. Gesellen- oder Meisterstücke). Bei diesen Arbeiten kommt es neben der technisch-werkgerechten einwandfreien Ausführung besonders auf eine zeitgemäße und persönliche Formaussage an.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Jury aus renommierten Kunsthandwerkern und Hochschulprofessoren. Sie wird turnusmäßig neu besetzt.

Finanzierung
Träger/Stifter:
Westdeutscher Handwerkskammertag (WHKT)
Ministerium für Wirtschaft und Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Spartenzuordnung
Design/Gestaltung > Kunsthandwerk allgemein Hauptsparte 
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