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Pfalzpreis für Kunsthandwerk

Gründungsjahr: 1975, Ort der Verleihung: Kaiserslautern, Gesamtdotierung: 12.500 EUR

Pfalzpreis für Kunsthandwerk - Nachwuchspreis
Fördermaßnahme: Förderpreis
Zielgruppe: Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: alle 3 Jahre, 2024
Reichweite: Regional
Datenbank-ID: 1368 / 20233
Dotierung:
2.500 EUR
   
Verleihung: Termin:  10. November 2024
Rahmenveranstaltung: Pfalzpreis-Gala 10. November 2024 im Pfalztheater Kaiserslautern
Weitere Aufwendungen: Urkunde/Emblem, Trophäe, Werkveröffentlichung, Öffentl. Veranstaltung

Bezirksverband Pfalz
Elke Reichertz
Bismarckstraße 17
67655 Kaiserslautern
TEL.: 0631 3647-156
FAX: 0631 3647-5156
e.reichertzr [ät] bv-pfalz.de
www.pfalzpreise.de PREIS-WEBSEITE: www.pfalzpreise.de ...
Handwerkskammer der Pfalz
Sabrina Throm-Mollet
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
TEL.: 0631 3677-222
FAX: 0631 3677-268
sthrom-mollet [ät] hwk-pfalz.de
www.hwk-pfalz.de
PREIS-WEBSEITE:  www.hwk-pfalz.de ...
Beschreibung
Zur Pflege und Förderung des kunsthandwerklichen Schaffens sowie zur Weiterentwicklung des Handwerks verleiht der Bezirksverband Pfalz einen Pfalzpreis für Kunsthandwerk.Der Bezirksverband Pfalz schreibt in Kooperation mit der Handwerkskammer der Pfalz für das Jahr 2021 wieder den Pfalzpreis für das Kunsthandwerk aus. Der Preis wird als Hauptpreis (10.000 Euro) und Nachwuchspreis (2.500 Euro), der Personen bis zum Alter von 35 Jahren offen steht, vergeben.

Es werden künstlerische Leistungen des Handwerks ausgezeichnet, die zukunftsweisende neue Ideen erkennen lassen und die zeitgemäß, material- und funktionsgerecht ausgeführt sind. Eine hochwertige Verarbeitung und Ausführung wird vorausgesetzt. Neben der handwerklichen Qualität werden gestalterische Aspekte, wie die Anwendung innovativer Techniken, eine überzeugende Konzeption sowie die künstlerische Aussage, in die Bewertung der Wettbewerbsarbeiten einbezogen.

Zugelassen sind Arbeiten aus allen Bereichen des Kunsthandwerks.

Bewerber und Vorgeschlagene für den Hauptpreis müssen eine handwerkliche Befähigung, z.B. durch eine bestandene Gesellenprüfung oder durch eine gleichwertige berufliche Qualifikation, erworben haben. Teilnehmer/innen am Wettbewerb für den Nachwuchspreis können sich noch in einer Ausbildung im Bereich des formgestaltenden Handwerks befinden.

Die Kunsthandwerker/innen müssen die vorgeschlagenen Arbeiten selbst entworfen und ausgeführt oder bei Arbeiten, die üblicherweise nur unter fremder Mithilfe ausgeführt werden, deren Ausführung maßgeblich beeinflusst haben. Personen, die Mithilfe geleistet haben, sind zu benennen. Alle vorgelegten Arbeiten müssen in den letzten drei Jahren vor dem Vorlagetermin entstanden sein.

Die Teilnehmer/innen können bis zu sieben Arbeiten zur Bewertung einreichen. In einer ersten Stufe des Auswahlverfahrens (Vorjurierung) werden die Arbeiten zunächst anhand von den Kunsthandwerker/innen einzureichenden Fotografien bewertet. Diese müssen eine Größe von 13 x 18 cm haben und deren Qualität muss eine Beurteilung der dargestellten Arbeiten ermöglichen. Die Rückseite der Fotografien ist mit Erläuterungen zu Technik, Material, Originalmaßen des Werks, dem Entstehungsdatum sowie ggf. dem Titel zu ver-sehen. Das Preisgericht wählt anhand der Fotografien die gegenständlich einzureichenden Arbeiten aus, anhand derer in einem nächsten Schritt des Auswahlverfahrens die Nominierungen erfolgen. Die Fotografien und gegenständlichen Arbeiten werden dem Preisgericht mit Kennzahlen versehen in anonymisierter Form vorgestellt.

Die gegenständlich angeforderten und eingereichten Arbeiten werden in einer Ausstellung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Um den Preis kann man sich selbst bewerben oder vorgeschlagen werden; dabei sollte ein sachlicher oder persönlicher Bezug zur Pfalz bestehen. Über die Vergabe der Preise entscheidet eine Jury. Die Preisrichtlinien finden sich unter www.pfalzpreise.de.

Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Möglich 

Bewerbungsfrist: 30. Juni 2024 | Bewerbungssprache:deutsch

Bewerbungsunterlagen:
Unterlagen stehen unter www.pfalzpreise.de zum Download bereit

Teilnahmebedingungen:
Informationen unter www.pfalzpreise.de
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury

Zusammensetzung:
Über die Vergabe entscheiden die für die jeweiligen Preise gebildeten Preisgerichte. Diese setzen sich zusammen aus der/dem Bezirkstagsvorsitzenden oder einer/einem ihrer/seiner Stellvertreter/innen und sechs weiteren sachverständigen Personen, die durch ihre Stellung bzw. ihr berufliches oder privates Wirken zur Beurteilung der eingereichten Vorschläge besonders geeignet sind.

Geförderte/Geehrte
  • Adrian Remmele
  • Timo Schwinn
  • Philipp Heinrich
  • Frank Schumacher
  • Susanne Ahelger
  • Iris Kuhn
  • Tabea Gairing

Finanzierung
Träger/Stifter:
Bezirksverband Pfalz

Spartenzuordnung
Design/Gestaltung > Kunsthandwerk allgemein Hauptsparte 
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