Erste << >> Letzte Fördermaßnahme 5 von 15  | zeitgenössischer Tanz

Individuelle Tanzförderung Berlin

Gründungsjahr: 1999, Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 10.000 EUR

Fördermaßnahme: Stipendium, 5 Vergaben
Zielgruppe: Professionelle, Nachwuchs
Altersbeschränkung:  keine
Vergabe: jährlich
Reichweite: Lokal
Datenbank-ID: 2089 / 2438
Dotierung:
2.000 EUR
   
Verleihung: Termin: noch nicht bekannt.

Senatskanzlei Berlin
Bereich Darstellende Kunst - Tanz
Mareike Ligges
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (0228) 90 22 87 11
FAX: (030) 90 22 84 56
mareike.ligges [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
www.berlin.de
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur - Kunst- und Künstler/-innen-Förderung (IV E 41)
Stephanie Dahms
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin
TEL.: (030) 90 22 87 52
FAX: (030) 90 22 84 57
stephanie.dahms [ät] senwfk.verwalt-berlin.de
www.berlin.de
PREIS-WEBSEITE:  www.berlin.de ...
Beschreibung
Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der künstlerischen Entwicklung dienen. In Betracht kommen Recherchevorhaben, selbst organisierte In- und Auslandsaufenthalte zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung sowie die Teilnahme an qualifizierenden Programmen wie Workshops/Kursen, Coachings u.ä.
Stipendium
Dauer der Förderung: variabel
Monatlicher Betrag: keine Angabe
Bewerbung / Teilnahmebedingungen
Bewerbung: Erforderlich 

Bewerbungsfrist: keine Angabe | Bewerbungssprache:deutsch



Teilnahmebedingungen:
Tänzer/-innen und Choreographen/Choreographinnen, die ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben, können Förderung beantragen für zeitlich begrenzte Weiterbildungsvorhaben im Bereich des zeitgenössischen Tanzes, die der eigenen künstlerischen Vervollkommnung dienen. In Betracht kommen selbst organisierte Auslandsaufenthalte zum Zwecke der Weiterbildung bei internationalen Fachleuten, der Besuch von Kursen an renommierten Tanzstudios u.ä.
Das geplante Vorhaben ist in einer ausführlichen Beschreibung darzustellen. Ein genauer Kostenplan muss den Bedarf an Förderungsmitteln begründen. Die Durchführbarkeit der geplanten Weiterbildung muss durch den Nachweis der notwendigen Kontakte sowie der entsprechenden schriftlichen Bestätigungen der Institute nachgewiesen werden. Die eigene künstlerische Befähigung ist durch eine abgeschlossene Tanzausbildung und/oder zwei Jahre entsprechende Berufserfahrung zu belegen. Choreographen/Choreographinnen müssen weiterhin den Nachweis führen, dass sie bereits mindestens eine Choreographie bzw. eine eigenständige Produktion öffentlich zur Aufführung gebracht haben. Mit der Durchführung des Weiterbildungsvorhabens muss im Antragsjahr begonnen werden.
Wer wählt aus?
Vergabe durch: Unabhängige Fachjury


Finanzierung
Träger/Stifter:
Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur

Spartenzuordnung
Darstellende Kunst > zeitgenössischer Tanz Hauptsparte 
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