Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen
Gründungsjahr: Mitte 70er Jahre (Förderung), Ort der Verleihung: Berlin, Gesamtdotierung: 9.000.000 EUR
Berliner Förderung von privatrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen - Spielstättenförderung
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Bewerbungen für die einjährige Spielstättenförderung sind bis zum 30. Juni für das Folgejahr möglich. Bewerbungen für die zweijährige Spielstättenförderung müssen bis 31. Januar 2012 für die Jahre 2013/14 eingereicht sein.
Teilnahmebedingungen:
Der Antrag ist in siebenfacher Ausfertigung, die Dokumentation der bisherigen künstlerischen Arbeit in Berlin in einfacher Ausfertigung einzureichen. Abschlussfrist ist der 15. September des Jahres. Folgende Angaben sollen im Antrag enthalten sein: Antragsteller, organisatorisch und technisch Verantwortliche, Angaben zum Profil der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben zum Betrieb der Spiel/ bzw. Produktionsstätte, Dokumentation des bisherigen Betriebs der Spiel-/ bzw. Produktionsstätte, Angaben über bisherige öffentliche Förderungen in den letzten zwei Jahren, Angaben über die Finanzierung.