Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Tanz/Choreographie
Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Düsseldorf
Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW - Stipendium für Choreographie
Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für Tänzer-/innen und Choreografen/Choreografinnen aus.
Das Stipendium soll die Hospitation/Assistenz bei einem Choreografen oder einer Choreografin ermöglichen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dem Land Nordrhein-Westfalen in besonderer Weise verbunden sein (Geburtsland, dauernder Aufenthalt). Das Ergebnis des Stipendiums ist im Rahmen einer Abschlussdokumentation festzuhalten (Erfahrungsbericht, Dokumentations-Material etc.).
Ferner müssen sie folgende Qualifikationen nachweisen:
- eigenverantwortliches Erarbeiten von abendfüllenden Produktionen oder von Kurzproduktionen mit öffentlichen Aufführungen im Verlauf von mindestens drei Jahren
- Empfehlung von anerkannten Persönlichkeiten des Tanzes und der Tanzausbildung (Dozenten/Ensembleleitern)
Nähere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten: www.kunststiftungnrw.de/pdf/StipendienausschreibungTanzDeutsch.doc