Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW im Bereich Tanz/Choreographie
Gründungsjahr: 1996, Ort der Verleihung: Düsseldorf
Nachwuchsförderung der Kunststiftung NRW - Stipendium für Tanz
Die Kunststiftung NRW hat unter anderem die Aufgabe, den besonders begabten künstlerischen Nachwuchs zu fördern. Im Rahmen dieses Satzungsauftrages schreibt der Vorstand der Stiftung
Jahresstipendien für Tänzer-/innen und Choreografen/Choreografinnen aus.
Die Stipendien werden einerseits
- für Arbeitsaufenthalte im Ausland vergeben, die für die Dauer von 3 bis 6 Monaten den Aufenthalt an renommierten Instituten der Tanzausbildung zum Erwerb zusätzlicher Qualifikationen oder zur Spezialisierung ermöglichen
- für die unentgeltliche Mitarbeit in einem Ensemble
- oder für ein Studium von in NRW/BRD nicht qualifiziert vertretenen Tanztechniken (z.B. durch Teilnahme an Meisterkursen/Meisterklassen bei international renommierten Persönlichkeiten des künstlerischen Bühnentanzes).
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
keine Angabe |
Bewerbungssprache:deutsch
Teilnahmebedingungen:
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen dem Land Nordrhein-Westfalen in besonderer Weise verbunden sein (Geburtsland, dauernder Aufenthalt). Das Ergebnis des Stipendiums ist im Rahmen einer Abschlussdokumentation festzuhalten (Erfahrungsbericht, Dokumentations-Material etc.).
Ferner müssen sie folgende Qualifikationen nachweisen:
- Abschluss einer Tanzausbildung an einer Hochschule/Akademie oder einer gleichwertigen Ausbildungsstätte und/oder 2 Jahre
- Berufserfahrung in einem etablierten (freien oder städt.) Ensemble
- Empfehlung von anerkannten Persönlichkeiten des Tanzes und der Tanzausbildung (Dozenten/Ensembleleitern).
Nähere Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten: www.kunststiftungnrw.de/pdf/StipendienausschreibungTanzDeutsch.doc