Deutscher Musical Theater Preis
Gründungsjahr: 2013, Ort der Verleihung: Berlin
Der Deutsche Musical Theater Preis wird durch die Mitglieder der Deutschen Musical Akademie verliehen. Alle Mitglieder der Deutschen Musical Akademie sind Personen, die im deutschsprachigen Raum professionell an der Produktion, Aufführung und Vermarktung von Musicals mitwirken, darunter zahlreiche Autoren, Komponisten, Intendanten, Regisseure, Schauspieler, Sänger, Bühnenbildner und Choreographen.
Der Deutsche Musical Theater Preis wird in verschiedenen Kategorien verliehen und soll die öffentliche Wahrnehmung exzellenter Musicalproduktionen aller Art im deutschsprachigen Raum fördern und zum positiven Image der Musicalbranche beitragen.
Bewerbung: Erforderlich
Bewerbungsfrist:
15. August bis 14. August |
Bewerbungssprache:deutsch
Bewerbungsunterlagen:
Liste aller Mitwirkenden, Informationen zur Produktion, Pressefotos, DVD-Aufnahme der Vorstellung
Teilnahmebedingungen:
Die Anmeldung muss bis 14 Tage vor dem Termin der Uraufführung erfolgen.
Für den Deutschen Musical Theater Preis 2016 können alle deutschsprachigen Musical-Uraufführungen nominiert werden, die vom 15. August 2015 bis 14. August 2016 Premiere feiern und für mindestens acht Vorstellungen innerhalb des Wettbewerbszeitraums gespielt werden werden, liegen nicht mindestens acht Vorstellungen im Wettbewerbszeitraum entscheidet der Vorstand über die Zulassung. Alle öffentlichen Theater sowie professionelle Privattheaterheater und Produktionsunternehmen können sich mit ihren Uraufführungsproduktionen bewerben. Die Bewerbung muss der Deutschen Musical Akademie vor der Uraufführung vorliegen. Der Vorstand der Deutschen Musical Akademie entscheidet, ob eine Produktion die Bedingungen für die Teilnahme erfüllt. Alle Musical-Produktionen, welche diese erfüllen, werden von mindestens zwei Vertreter/-innen der Jury besucht.
Anforderungen für die Teilnahme am Deutschen Musical Theater Preis 2016:
- Es handelt sich bei der Produktion um eine Uraufführung vorherige Tryouts und Workshops sind zulässig
- Es werden mindesten 8 Vorstellungen im Wettbewerbszeitraum gespielt. Kommt eine Produktion nicht auf 8 Vorstellungen im Wettbewerbszeitraum, aber spielt dennoch 8 oder mehr Vorstellungen, entscheidet der Vorstand, ob die Produktion dieser oder der darauffolgenden Spielzeit zugeordnet wird.
- Mindestens 80% von Musik und Text müssen neu für das Stück geschrieben sein und nicht aus existierenden Werken stammen. Dies schließt Adaptionen bestehender Stoffe explizit nicht aus.
- Es muss eine professionelle Bezahlung der an der Produktion beteiligten Personen erfolgen
- Es handelt sich nicht um Kindertheater, welches sich vorrangig an Kinder als Publikum richtet.