Kunst am Bau Karlsruhe
Gründungsjahr: 1983, Ort der Verleihung: Karlsruhe
Nach den "Richtlinien der Stadt Karlsruhe für die Beteiligung Bildender Künstler an Bauvorhaben und an der Gestaltung des öffentlichen Raumes" sind bei allen baulichen Investitionen der Stadt, insbesondere im Bereich des Hochbaus, bei allen Bauvorhaben, die der Versammlung und Erschließung dienen, aber auch im Verkehr- und Tiefbaubereich bei Einzelobjekten von besonderer städtebaulicher Bedeutung, Maßnahmen der Kunst am Bau vorzusehen. Für Kunst am Bau werden 1% der Rohbaukosten eingeplant.
Diese örtliche Förderung steht nur exemplarisch für zahlreiche andere kommunale KaB-Regelungen, die hier nicht alle aufgeführt werden können.
Das Auswahlverfahren erfolgt bei kleineren Bauprojekten durch einen beschränkten Wettbewerb, bei größeren Baumaßnahmen durch einen offenen Künstlerwettbewerb. Die Entscheidung über die zu realisierenden Kunstwerke liegt bei der städtischen Kunstkommission.